Schoni
Hallo , Habe eine Frage über das Elterngeld. Mein Sohn wird im September 1 Jahr. Mir wurde gesagt das man vor dem 1. Geburtstag mit dem 2. schwanger sein muss, um das gleich Elterngeld zu bekommen. Ich habe zwei Jahre beantragt lasse mir das Geld aber auf 1 Jahr ausbezahlen spielt das eine Rolle? Arbeit im Krankenhaus und würde im Januar 23 wieder arbeiten gehen wie ist das dann weil ich ja dann wieder in das Beschäftigungsverbote gehen würde? Das zweite würde ja theoretisch im mai kommen was für Geld bekomme ich dann? Danke für die Antwort
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. SIe sollten also den Antrag auf die Auszahlung von 14 Mo. ändern lassen (wenn es jetzt nur Basis ist). Dann sind es 14 Monate Eg + 6 Wochen Mutterschutz, also rund 16 Mo., die das 2. KInd auf die Welt kommen muss, damit keine Ausfälle sind. Liebe Grüße,
Mitglied inaktiv
Das 2. muss geboren werden, wenn dein 1. Kind ungefähr 14 Monate alt ist. Entscheidend sind wieder die 12 Monate vor Geburt. Monate mit Elterngeld und Monate mit Mutterschaftsgeld kannst du ausklammern lassen.... Nur dann gibt es das gleiche Elterngeld wie beim ersten zzgl Geschwister bonus.
Felica
Willst du das gleiche EG wie beim ersten Kind, muss der mutterschutz in deinem Falle beginnen, wenn dein älteres kind 13 Monate alt wird. Jeden Monat später senkt dein neues EG. Du könntest das ganze noch um 2 Monate verlängern, wenn du das EG auf 14 Monate auszahlen lässt. Dann muss der mutterschutz beginnen wenn Kind 15 Monate alt wird. Jeden Monat später senkt das EG. Ein BV spielt keine Rolle solange du nicht arbeitest. Wenn bv, dann nur über die vereinbarte Arbeitszeit und nur wenn Kind entsprechend betreut.
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