Sonnenschein2307
Hallo :-)
Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld fürs 2. Kind ..
Ich bin aktuell mit meinem 1. Kind schwanger und werde voraussichtlich im September entbinden und habe mich für 2 Jahre Elternzeit entschieden. Ob ich das Elterngeld auf 1 oder 2 Jahre aufteile weiß ich noch nicht.
Ganz konkret: wie viel Abstand darf denn zwischen der Geburt meines 1. Kindes und irgendwann dem 2. Kind sein, damit der Zeitraum für die Berechnung des Elterngeldes der selbe ist? Blicke da absolut nicht durch. Macht es einen Unterschied für die Berechnung, ob ich mein Elterngeld auf 1 oder 2 Jahre aufteile?
Ich hoffe, dass ich meine Fragen verständlich formulieren konnte
Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB
KielSprotte
Du kannst bis zu 14 Monate EG ausklammern lassen - also müßte Kind2 geboren werden, wenn Kind1 15 Monate alt ist - dann gilt der gleiche Bemessungszeitraum + Geschwisterbonus.
Bone
Bei einem Minijob wirst du etwa auf 350 € EG kommen. Bei EG unter 1000 € steigt der prozentuale Anteil. Ohne Minijob werden es auf jeden Fall 300 €. Geschwisterbonus bis das ältere Kind den 3ten Geburtstag feiert gibt es oben drauf, beim zweiten Kind deshalb kein EG plus nehmen.
Bone
Warum auch immer wird due Antwort bei der falschen Frage angezeigt.
Ani123
Wenn Sie EGplus beziehen werden 14 Monate vom 1. Kind ausgeklammert. Bei Basis-EG sind es 12 Monate. Um das Gleiche EG wie beim 1. Kind zu erhalten könnten sie EGplus beziehen. Der Mutterschutz für das 2. Kind muss nach 13 Monaten beginnen (Beginn 14. Monat). Zuzüglich Mutterschutz käme das Baby zur Welt wenn das Kleinkind 15,5 Monate ist. Wenn es so kommt oder der Mutterschutz vorher beginnt kann das übrige EGplus als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Das ist ab dem 13. Monat möglich. Wird das nicht gemacht, wird das neue EG mit dem EG vom 1. Kind verrechnet, weil das alte EG als Gehalt gesehen wird. Wenn das Baby wirklich in dem Zeitraum geboren wird gibt es zusätzlich zum EG 10 % Geschwisterbonus. Den gibt es bis zum 3. Geburtstag des Kindes, während EG Bezugs. Beziehen Sie Basis-EG muss der Mutterschutz am 1. Geburtstag des Kindes beginnen um den gleichen Bezug wie beim 1.Kind zu haben + Geschwisterbonus. Nach 12 bzw. 14 Monaten zählt jeder Monat, wo sie nichts verdienen, als sog. 0-Runde. Verdienen Sie in der Zeit etwas wird es zur Berechnung des EG mitberechnet. Wenn Arbeiten in der EZ nach o. g. Zeit für sie in Frage kommt können sie sich bei der EG-Stelle beraten lassen, wie sich das EGplus darauf auswirkt. Dort kann ausgerechnet werden wieviel verdient werden darf ohne dass das EGplus gekürzt wird oder um wie viel Euro es gekürzt wird. Bedenken Sie, dass sie sich bei der EZ für 2 Jahre festlegen müssen, falls sie verlängern möchten. Ist es kürzer brauchen sie zur Verlängerung doe Zustimmung des AG. Während der EZ können sie TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden arbeiten.
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