Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneut schwanger in Elternzeit

Frage: Erneut schwanger in Elternzeit

Sabrinabalu

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Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schwangerschaft?  vielen Dank schonmal für ihre Antwort. vg Sabrina 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, während der Elternzeit ruht der Arbeitsvertrag und ein Beschäftigungsverbot spielt keine Rolle. Es ist auch nicht möglich, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Ausnahmen gelten für Beamtinnen. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Ein Beschäftigungsverbot würde erst nach der Elternzeit greifen - vorher muß ja mangels Arbeit nichts geschützt werden. Gehalt gäbe es also in dem Fall ab 27.01.2026 einige Wochen bis zum nächsten Mutterschutz.


Dojii

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Wie schon geschrieben greift das BV erst, wenn deine Elternzeit offiziell endet, eine vorzeitige Beendigung im Wissen eines BV ist dagegen gesetzlich ausgeschlossen.  Ab dann bekommst du das Gehalt, das dir gemäß deinem Arbeitsvertrag zusteht, wenn du nachweisen kannst, dass dein Kind für mind. diese Wochenarbeitszeit fremdbetreut ist. 


3wildehühner

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Arbeitest du denn Teilzeit in Elternzeit? Dann erhältst du im Falle eines Beschäftigungsverbotes dein Teilzeitgehalt.  Arbeitest du nicht, erhältst du für die letzen Wochen nach der Elternzeit das Gehalt für den Umfang, der geplant war zu arbeiten.  Ob du wirklich ein individuelles BV erhältst, musst du abwarten. Du weißt ja noch gar nicht, wie sich diese Schwangerschaft entwickelt.


Ani123

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Während der EZ brauchen sie kein BV, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Oder arbeiten sie TZ in EZ? Dann würde das BV bis zum 26.01.2026 für TZ in EZ und danach in VZ greifen. Für ein BV ist es relevant, dass ihr 1. Kind so betreut ist als würden sie arbeiten. Ist das nicht gegeben und sie können nur TZ arbeiten müssen sie das entsprechend bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Denn VZ angeben obwohl nur TZ-Arbeit möglich ist ist Betrug. Ein BV kann zu jederzeit aufgehoben werden, z. B. wenn die Schwangerschaft vorzeitig endet. In dem Fall müssten sie sofort VZ wieder arbeiten. Dann z. B. anzugeben es wegen fehlender Kinderbetreuung nicht zu können kann der Arbeitgeber ihrer Krankenkasse melden. Diese prüft ob die Betreuung während des BV bestanden hat. Sollte nachgewiesen werden, dass die Betreuung nicht bestanden hat, kann das Konsequenzen für sie haben. Z. B. Rückzahlung des Geldes, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das neue EG.  Das neue EG wird berechnet an den 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes. In ihrem Fall sind es die Zeit zwischen 27.01.2026 bis 28.02.2026. Monate mit Mutterschutz werden ausgeklammert, somit auch der März 2026. Die übrige Zeit fließt mit 0 € in die Berechnung. Sie haben Anspruch auf mindestens 300 € EG. 


Sabrinabalu

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Hallo danke für die Antwort. Ich bin vollzeit angestellt in der Pflege. Mein Kind hat ein Vollzeit kitaplatz.  Aber wie ist  das denn ich lese so oft das man die Elternzeit (unabhängig jetzt von einem bv) vorzeitig beenden sollte um den Mutterschutz zu nutzen. Ohne vorzeitige Beendigung bekäme man dann keinen arbeitgeberzuschuss. Ich bin davon ausgegangen das bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit um den Mutterschutz zu nutzen man dann auch wieder seinen Job antreten müsste. Da ich ja in der Pflege tätig bin und dem Arbeitgeber es nicht möglich ist mich anderweitig einzusetzen würde es ja da wieder zum bv kommen.


KielSprotte

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Ja, aber hier ist der normale Mutterschutz von 6 Wochen vor ET gemeint, dann bist du aber eh nicht mehr in EZ. Zweiter Denkfehler; deine FA ist nicht für deinen Arbeitsplatz zuständig, ein BV müsste hier von deinem AG kommen - wenn er keine andere Einsatzmöglichkeit hat. Das kann z.B. auch Telefondienst, Büro/Dokus schreiben etc sein. Alles andere ist angreifbar und das was du planst, nennt sich Sozialbetrug (EZ beenden, um in BV zu gehen).


Sabrinabalu

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Doch mein bv kommt von meiner Frauenärztin weil ich eine risikoschwangerschsft bin u nicht von meinem Arbeitgeber!! Das Forum ist da um fragen zu stellen wenn man vielleicht nicht weiß wie man vorgehen soll u nichts falsch machen möchte. Danke das du weißt das ich elnen sozialbetrug plane deine Antwort hättest du dir sparen können!!!


MamaausM

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Du kannst die elternzeit nur beenden auf einen Tag vor neuen Mutterschutz... dann bekommst du dein Mutterschaftsgeld vom ag und kannst nach Vollzeit.    Jetzt kannst du nicht einfach beenden, schon gar nicht um in ein bezahltes bv zu gehen...


Dojii

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Deine Ärztin muss dir das BV erst dann ausstellen, wenn deine Elterzeit beendet ist - vorher ist es einfach nicht nötig und auch für die Krankenkasse ein Indiz, dass da etwas "merkwürdiges" abläuft.  So oder so beendest du die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes und bekommst ab dann Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss. 


Neverland

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Risikoschwangerschaft ist kein Indix für eine BV. Auch ein vorheriges BV ist keine sichere Sache. Jede Schwangerschaft muss individuell gesehen werden. Davon ab muss ein BV in Zusammenhang mit der Arbeit stehen - IMMER. Arbeitsfähigkeit muss zwingend gegeben sein und der Arbeitsplatz muss Mutterschutzkonform sein. Sonst MUSS der AG dieses BV aussprechen. Nur wenn diese Punkte zwingend erfüllt sind, kann ein Arzt ein BV ausstellen. Vor 3 Jahren war das im Zuge von Corona eh eine andere Sache, auch vorher war es recht simpel ein BV zu bekommen. Aber die Kassen der KK leeren sich - da wird in Zukunft immer genauer geschaut. Ein AG der sein Geld nicht wiederbekommt - weil die KK das BV anzweifelt, dürfte ziemlich angepisst sein. Kannst du übrigens gerne alles nachlesen.  


Neverland

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Noch etwas, ob BV ja oder nein - bei den paar Wochen arbeiten - zwischen Ende EZ und Beginn Mutterschutz spielt es für das Elterngeld keine Rolle. Evtl gibt es ein paar € auf den Mindestsatz drauf. Mutterschaftsgeld wirst du aber bekommen. Stelle dich halt drauf ein, das du evtl in dieser Zeit arbeiten musst, oder lass dich wenn es nicht möglich ist, halt krank schreiben. Evtl gibt es auch ein BV - sei es viom AG oder vom Arzt. Ist egal. Wobei dein AG sicherlich eher daran interessiert sein wird. Dem kann es aber auch recht egal sein ob BV oder AU, Geld kommt halt aus versch. Pötten und AU dürfte leicher zu klären sein. Ansonsten, was will er mit dir für die paar Wochen? Das macht mehr unnötigen Aufwand als das irgendjemanden geholfen ist. Nach 3 Jahren daheim wird man dich quasie neu anlernen müssen - nur damit du direkt wieder daheim bleibst. Darauf haben die wenigesten AG und auch Kollegen Bock - um es auf den Punkt zu bringen.   


KielSprotte

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@Neverland: die wenigsten Arbeitgeber bekommen die Lohnfortzahlung bei AU erstattet!! Das sind nur die Kleinstunternehmen und die auch nur den Prozentsatz für den sie sich versichern und entsprechende Beiträge für abführen!!


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