Hallo,
meine Elternzeit endet Anfang April, mein neuer Mutterschutz beginnt Ende April.
Da ich mich aktuell noch in Elternzeit befinde und die Info habe, dass wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird man die aktuelle Elternzeit vorab beenden kann um wieder vollständigen Anspruch auf Mutterschaftsgeld der Krankenkasse sowie Arbeitgeber hat. Ist diese Information richtig? Hat man hier auch Anspruch auf den Urlaub? Ich arbeite nämlich beim gleichen Arbeitgeber innerhalb der Elternzeit.
Vielen Dank!!!
von
Schokoflocke
am 04.01.2023, 10:53
Antwort auf:
erneut schwanger in Elternzeit
Hallo,
bitte Frage mit genauen Daten neu stellen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2023
Antwort auf:
erneut schwanger in Elternzeit
Wenn Deine EZ Anfang April endet und Dein Mutterschutz erst Ende April anfängt, dann habe die 2 Dinge doch nichts mehr miteinander zu tun.
Die EZ kann man nur vorzeitig beenden, wenn der Mutterschutz während der EZ beginnt!
Urlaubsanspruch hast Du während der Mutterschutzfrist. Und natürlich für Deine TZ Arbeit während der EZ.
Theoretisch müsstest Du ja aber arbeiten zwischen Ende EZ und Beginn Mutterschutz.
von
Suomi
am 04.01.2023, 11:04
Antwort auf:
erneut schwanger in Elternzeit
Deine Elternzeit ist doch beendet wenn der Mutterschutz Kind 2 beginnt
von
MamaausM2
am 04.01.2023, 13:32