Frage:
Erneut schwanger in Elternzeit - Beschäftigungsverbot - Lohn
Hallo Frau Bader,
meine Frau befindet sich noch bis April 2022 in Elternzeit. Unsere Tochter kam im Juni 2020 zur Welt.
Meine Frau befand sich seit September 2019 zuhause, da Ihr Arbeitgeber keinen passenden Arbeitsplatz für Schwangere bereitstellen konnte und somit ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. In dieser Zeit bis zum Mutterschutz hat sie ihr reguläres Gehalt bezogen.
Nun zu meiner Frage:
Wir planen Kind Nummer 2 und sind und aber nicht sicher, wie es sich verhalten würde, wenn meine Frau noch in der Elternzeit schwanger wird.
Sie würde ja dann im April 2022, statt an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, direkt wieder in das Beschäftigungsverbot laufen. Würde sie dann wieder ihr reguläres Gehalt von vor der ersten Schwangerschaft bekommen? Also bis zum Mutterschutz des zweiten Kindes… Oder würde sie kein Gehalt erhalten?
Danke Ihnen schon einmal!
von
SpliffstarX
am 26.09.2021, 20:38
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit - Beschäftigungsverbot - Lohn
Hallo,
sie würde ab dem ersten Tag den vollen Lohn bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.09.2021
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit - Beschäftigungsverbot - Lohn
sie muss dem AG erstmal eine schwangerschaft melden und der AG muss ERNEUT eine Gefährdungsbeurteilung machen. jetzt gibt es homeoffice, was früher eher seltern war. die gegebenheiten können sich geändert haben. des weiteren muss sie ja bekannt geben, mit wievielen stunden sie arbeiten kommen möchte. sollte ein bv ausgesprochen werden, erhält sie das, was sie ohne bv erhalten würde. ABER nur in dem umfang, in dem sie auch arbeiten könnte. sie kann keine vollzeit anmelden in dem wissen eines bv , euer kind wäre aber nicht so betreut. fällt der grund für das bv weg, muss sie sofort! genau so arbeiten, wie sie angegeben hat. wenn das kind also nicht ganztags betreut ist dass sie voll arbeiten könnte, kann sie das eben nicht als rückkehr angeben, sondern eben nur das, was möglich ist.
von
mellomania
am 26.09.2021, 22:19
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit - Beschäftigungsverbot - Lohn
Meine Frau würde den ganzen Tag in einer Halle stehen und schwere Teile heben, das zieht ein BV nach sich. Das ist in dem Unternehmen ganz normal.
Ja das Gespräch über den Umfang hat sie im Januar 2022.
Aber sollte sie vorher schwanger werden, greift ihr „alter“ Vollzeitvertrag oder? Prinzipiell wäre auch das Gehalt nach ihrem geplanten TZ-Vorhaben ok, es geht nur darum, dass überhaupt ein Einkommen kommt.
Es geht vor allem darum, dass sie nicht nur Anspruch auf Gehalt hat, wenn sie einen bestimmten Zeitraum vor Ort war nach der Elternzeit.
von
SpliffstarX
am 27.09.2021, 08:49
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit - Beschäftigungsverbot - Lohn
Sie würde bei einem BV das erhalten, was sie auch ohne BV erhalten würde. Also wieder den VZ-Lohn (sofern nicht TZ für den Wiedereinstieg vereinbart wurde).
Aber dennoch! Auch, wenn es sicher erscheint, dass ein BV ausgesprochen würde - die Voraussetzungen dafür sind immer noch, dass euer Kind Nr. 1 betreut wäre und deine Frau ihren Vertrag auch erfüllen könnte.
Die Betreuung muss ja nicht zwangsläufig durch eine Kita stattfinden - es reicht auch, dass im Zweifel die Oma betreuen würde und das ggf. auf Nachfrage Nachweis so bestätigen würde.
Voraussetzung für ein BV ist eben die Arbeitsfähigkeit - und die schließt die vorhandene Kinderbetreuung ein.
Macht nicht den Fehler, euch auf ein BV so absolut zu verlassen - da sind schon andere mit auf die Nase gefallen. Kümmert euch zumindest darum, dass eben die Oma oder wer auch immer betreuen könnte bzw. das bestätigen würde.
von
cube
am 27.09.2021, 09:37
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit - Beschäftigungsverbot - Lohn
Das mit der Betreuung haben wir schon geregelt und meine Frau würde auch auf TZ einsteigen und den Vertrag unterschreiben, alles andere ist zu riskant.
Es ging wirklich nur um diese Gehaltszahlungen im Falle eines BVs direkt nach der Elternzeit, da halt ein paar Monate ganz ohne Einkommen meiner Frau schwierig wären.
von
SpliffstarX
am 27.09.2021, 09:41
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit - Beschäftigungsverbot - Lohn
Aber dann passt doch alles. Dann sind die Voraussetzungen für ein BV gegeben und deine Frau bekommt das, was vertraglich vereinbart ist, auch im BV.
von
cube
am 27.09.2021, 10:27
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit - Beschäftigungsverbot - Lohn
sie bekommt aber nur tz! sie kann nicht vz angeben nur um vz gehalt im bv zu erhalten wenn sie eigentlich nur tz arbeiten könnte. daher greift nicht automatisch ein alter vertrag. außer sie tut kund, dass sie vz zurückkommt. denn im falle des wegfalls für den bv grund muss sie eben sofort wieder arbeiten. ein automatisches bv wegen schwer heben gibt es auch nicht wirklich. das wird neu geprüft, der AG kann und sollte sie auch umsetzen, ins büro z.b. das ist seine pflicht, das zu prüfen, auch wenn das nicht ihrer qualifikation entspricht.
von
mellomania
am 27.09.2021, 15:18