Hallo, folgender Sachverhalt: Vorletztes Jahr hat meine Frau vier Monate vor der Geburt unseres Sohnes Beschäftigungsverbot bekommen. Bis zur Geburt hat sie vollen Lohn bekommen. Währen der Elternzeit hat sie im letzten Jahr angefangen mit einer geringfügigen Beschäftigung bei ihrem Arbeitgeber. Ende Februar endet offiziell ihre Elternzeit und ihr Elterngeld plus. Nun ist sie erneut schwanger seit Januar und hat erneut Beschäftigungsverbot bekommen. Bekommt sie jetzt während des Beschäftigungsverbotes den Lohn des Minijobs während der Elternzeit gezahlt oder den vollen Lohn vor ihrer Elternzeit? Müsste nicht Ende Februar ihr ursprüngliches Arbeitsverhältnis wieder bestehen, also Vollzeit? Somit müsste sie doch ab Ende Februar den vollen Lohn bekommen? Die Vertragsdauer wurde im Vertrag weder befristet noch unbefristet vereinbart. Es wurde lediglich festgehalten, dass sie ab dem 1.11.22 mit der geringbeschäftigung angefangen hat. Kann sie nun, nachdem sie erneut Beschäftigungsverbot bekommen hat ihre Elternzeit beenden bzw. bei ihrem AG beantragen zu beenden, vorausgesetzt er stimmt zu? Ich möchte eigentlich nur wissen, inwiefern wir vorgehen müssen, damit sie im Beschäftigungsverbot ihr Lohn vor der Elternzeit vor knapp 1 an halb Jahren bekommt und nicht den Minijob Lohn gehabt bekommt.
von flute87 am 25.01.2023, 15:53