Frage: In Elternzeit erneut Schwanger

Guten Abend Frau Bader, Ich habe letztes Jahr im Juli meine Tochter entbunden und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Meine Elternzeit wurde vom 01.08.2023 bis zum 31.08.23 unterbrochen damit ich meinen Resturlaub nehmen kann. Ab 01.09 bin ich erneut in Elternzeit bis Juli 2024 mit einem Arbeitsumfang von 30%. Wir erwarten nun ein weiteres Kind. Muss ich die Elternzeit ab September so nehmen oder kann ich sie ohne Zustimmung vom Arbeitgeber beenden? Vielen Dank und freundliche Grüße

von Limbi22 am 19.08.2023, 21:59



Antwort auf: In Elternzeit erneut Schwanger

Hallo, nein, Sie können die Elternzeit nicht einseitig beenden. dazu benötigt man die Zustimmung des Arbeitgebers. Und es ist grundsätzlich nicht möglich, um in ein neues Beschäftigungsverbot zu gehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.08.2023



Antwort auf: In Elternzeit erneut Schwanger

Ohne Zustimmung des AG kannst Du die EZ nicht beenden. Wenn Du auf ein BV spekulierst und deswegen die EZ beenden willst, um dann VZ Lohn während dem BV zu bekommen: das ist nicht erlaubt und Sozialbetrug.

von Suomi am 20.08.2023, 07:02



Antwort auf: In Elternzeit erneut Schwanger

Nur zum neuen Mutterschutz. Da ohbe Zustimmung des AG. Vorher nur mit.

von Neverland am 20.08.2023, 20:09



Antwort auf: In Elternzeit erneut Schwanger

Du darfst deine Elternzeit nicht einseitig beenden, nur weil du schwanger bist Auch nicht um in bezahltes Beschäftigungsverbot von 100% zu gehen. Könntest du überhaupt Vollzeit arbeiten mit entsprechender Kinderbetreuung... Ohne Zustimmung des ags kannst du nur zum neuen Mutterschutz deine Elternzeit beenden

von MamaausM2 am 20.08.2023, 20:42



Antwort auf: In Elternzeit erneut Schwanger

Die EZ kann nur zum neuen Mutterschutz beendet werden. Eine vorzeitige Beendigung geht nur mit Zustimmung des AG - jedoch nicht, umwissentlich sofort ein BV in Anspruch nehmen zu wollen/können = Sozialbetrug. Willst du aber einfach nur arbeiten, um das EG für Kind 2 zu erhöhen, kannst du natürlich mit dem AG über einen vorzeitige Beendigung sprechen. Wenn er zustimmt, geht das natürlich.Vorausgesetzt, Kind 1 ist auch entsprechend betreut.

von suityourself am 21.08.2023, 10:44



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