TessaL
Hallo Mein Sohn ist im August 2022 geboren. Ich habe im Juli 2023 einen Vertrag unterschrieben ,bei meinem Arbeitgeber, Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit. Habe ein paar Tage später erfahren das ich erneut schwanger bin. Habe es direkt meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Arbeite in der Pflege. Wäre ja im Mitte august der Arbeit in Teilzeit während der Elternzeit nachgekommen. Da ich aber in der Pflege arbeite geht das nicht. Jetzt weigert mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen weil er sagt : in Elternzeit kann ich nicht ins beschäftigungsverbot gehen. Aber ich habe ja einen neuen Vertrag Teilzeitarbeit in Elternzeit. Hat mein Arbeitgeber recht und ich bekomme kein Gehalt? Lg Ich hoffe ich habe es einigermasen verständlich geschrieben.
Hallo, ich verstehe nicht so recht, was Ihr Arbeitgeber meint. Sie haben einen Vertrag über Teilzeit und diesbezüglich können Sie ein Beschäftigungsverbot gehen. Und dann bekommen Sie ganz normal in Teilzeit Lohn. Liebe Grüße NB
misses-cat
Wenn er dich ins bv schickt bekommst du das Gehalt vom teilzeitgehalt, dein Arbeitgeber hat Unrecht
TessaL
Er meint aber weil ich ihm 10 Tage vor Beginn der Teilzeitbeschäftigung inn Elternzeit mitgeteilt habe das ich schwanger bin, ginge das nicht so einfach. Dann wäre ich ja noch in Elternzeit und somit könne ich nicht ins bv gehen. Aber auch jetzt habe ich keinen Lohn erhalten obwohl ich Mitte des Monats meinen „neuen“ Vertrag am laufen habe.
misses-cat
Vor Beginn des teilzeitvertrages hat er recht wenn du da zu 100 Prozent in elternzeit warst steht dir kein Gehalt zu, wohl aber seit dem der teilzeit Vertrag gilt
TessaL
Ja, ich weis das es schwer zu erklären. Ich Versuch es nochmal. Weil ich 10 Tage vor dem Vertrag ja noch in Elternzeit war und da die Bekanntgabe meiner Schwangerschaft da erfolgt ist, sagt mein Arbeitgeber das meine Krankenkasse das bv nicht bezahlt. Wegen diesen 10 Tagen…
misses-cat
Das ist Blödsinn, war der Vertrag schon unterschrieben bevor du die Schwangerschaft bemerkt hast?
TessaL
Ja war sie. Trotzdem sagen sie, weil ich den Vertrag nicht angetreten bin, wäre er nicht rechtkräftig
misses-cat
Das ist totaler Blödsinn, entweder ruf mal bei deiner Krankenkasse an vielleicht können die dir helfen, ansonsten hast du die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten
MamaausM2
So ein blödsinn. Auch ein AG muss sich an Verträge halten. Dir steht das Gehalt aus dem Teilzeitvertrag zu.
Ähnliche Fragen
Hallo :) Jeder sagt mir, ich soll TZ in EZ arbeiten wegen der vielen Vorteile. Wenn ich aber jetzt in EZ eine TZ-Stelle antrete, welche höher vergütet ist, als die alte VZ-Stelle und ich nach der EZ von Kind2 auch weiterhin in TZ beschäftigt sein möchte, dann ist es doch sicherlich von Vorteil einen neuen TZ-Vertrag zu schließen oder? We ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich in folgender Situation: Meine Elternzeit endet offiziell am 12.02. und ich habe bis zum 01.03. noch Resturlaub von der Zeit meines Beschäftigungsverbot vom ersten Kind. Ich habe nun festgestellt (05.02.) dass ich erneut schwanger bin. Ich arbeite als Erzieherin und mein AG stellt bei Schwangerschaft generel ...
Hallo Frau Bader, Ich stelle mir die Frage, wie es mit dem Elterngeld aussieht bei folgender Situation: Meine Tochter ist am 09.03.2024 geboren. Ich habe bis 08.2026 Elternzeit beantragt, beginne aber bereits ab 10.03.2024 in Teilzeit wieder bei meiner Arbeitsstelle und ab 08.2026 bin ich wieder Vollzeit angestellt, da ich nur bis 08.03.2025 ...
Hallo Frau Bader, Ich habe bereits einen Sohn, der am 24.01.22 geboren wurde. Für diesen bezog ich Elterngeld plus. Auch bin ich 3 Jahre in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger, errechneter Termin ist der 18.10.24. Meine Frage daher: Muss bzw soll ich die vorhandene Elternzeit kündigen zum Tag des Mutterschutzes für Kind 2? Das wär ...
Guten Tag, Ich befinde mich noch bis zum 12.12.2024 in Elternzeit von Kind 1, nun bin ich schwanger mit Kind 2. Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 13.04.2025. Seit Februar befinde ich mich in einer geringfügigen Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber, ich habe hierzu einen Nachtrag zu meinem Arbeitsvertrag über 6.5h/Woche unterschri ...
Hallo zusammen ich bin ungeplant schwanger geworden in der Elternzeit (1Jahr ), die in den nächsten zwei Monaten enden wird. Noch dazu kommt, dass ich kein Arbeitgeber mehr habe. Da ich einen befristeten Arbeitsvertrag hatte. Jetzt frage ich mich wie es finanziell weitergehen wird. Steht mir etwas während der Schwangerschaft zu und dann wenn da ...
Hallo zusammen ich bin ungeplant schwanger geworden in der Elternzeit (1Jahr ), die in den nächsten zwei Monaten enden wird. Noch dazu kommt, dass ich kein Arbeitgeber mehr habe. Da ich einen befristeten Arbeitsvertrag hatte. Jetzt frage ich mich wie es finanziell weitergehen wird. Steht mir etwas während der Schwangerschaft zu und dann wenn da ...
Guten Tag, Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft. Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber. Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...
Hallo Ich habe 2023 meine 3 Kinder verloren durch in obhutnahme des Jugendamtes. Nun bin ich in ein anderen Landkreis gezogen und hab nun Angst das dass Jugendamt des neuen Wohnortes mir wegen meiner Vorgeschichte erneut das Kind weg nimmt. Können die das machen oder müssen die sich ein eigenes Bild machen. Wohne jetzt bei der Schwiegermut ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten
- Elternzeit
- Elternzeit
- Restanspruch ALG I
- Einbehalten vo Unterhaltsgeld