Teilzeitvertrag in Elternzeit, erneut schwanger, Gehalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitvertrag in Elternzeit, erneut schwanger, Gehalt

Hallo Mein Sohn ist im August 2022 geboren. Ich habe im Juli 2023 einen Vertrag unterschrieben ,bei meinem Arbeitgeber, Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit. Habe ein paar Tage später erfahren das ich erneut schwanger bin. Habe es direkt meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Arbeite in der Pflege. Wäre ja im Mitte august der Arbeit in Teilzeit während der Elternzeit nachgekommen. Da ich aber in der Pflege arbeite geht das nicht. Jetzt weigert mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen weil er sagt : in Elternzeit kann ich nicht ins beschäftigungsverbot gehen. Aber ich habe ja einen neuen Vertrag Teilzeitarbeit in Elternzeit. Hat mein Arbeitgeber recht und ich bekomme kein Gehalt? Lg Ich hoffe ich habe es einigermasen verständlich geschrieben.

von TessaL am 04.09.2023, 10:03



Antwort auf: Teilzeitvertrag in Elternzeit, erneut schwanger, Gehalt

Hallo, ich verstehe nicht so recht, was Ihr Arbeitgeber meint. Sie haben einen Vertrag über Teilzeit und diesbezüglich können Sie ein Beschäftigungsverbot gehen. Und dann bekommen Sie ganz normal in Teilzeit Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.09.2023



Antwort auf: Teilzeitvertrag in Elternzeit, erneut schwanger, Gehalt

Wenn er dich ins bv schickt bekommst du das Gehalt vom teilzeitgehalt, dein Arbeitgeber hat Unrecht

von misses-cat am 04.09.2023, 10:25



Antwort auf: Teilzeitvertrag in Elternzeit, erneut schwanger, Gehalt

Er meint aber weil ich ihm 10 Tage vor Beginn der Teilzeitbeschäftigung inn Elternzeit mitgeteilt habe das ich schwanger bin, ginge das nicht so einfach. Dann wäre ich ja noch in Elternzeit und somit könne ich nicht ins bv gehen. Aber auch jetzt habe ich keinen Lohn erhalten obwohl ich Mitte des Monats meinen „neuen“ Vertrag am laufen habe.

von TessaL am 04.09.2023, 22:00



Antwort auf: Teilzeitvertrag in Elternzeit, erneut schwanger, Gehalt

Vor Beginn des teilzeitvertrages hat er recht wenn du da zu 100 Prozent in elternzeit warst steht dir kein Gehalt zu, wohl aber seit dem der teilzeit Vertrag gilt

von misses-cat am 05.09.2023, 09:15



Antwort auf: Teilzeitvertrag in Elternzeit, erneut schwanger, Gehalt

Ja, ich weis das es schwer zu erklären. Ich Versuch es nochmal. Weil ich 10 Tage vor dem Vertrag ja noch in Elternzeit war und da die Bekanntgabe meiner Schwangerschaft da erfolgt ist, sagt mein Arbeitgeber das meine Krankenkasse das bv nicht bezahlt. Wegen diesen 10 Tagen…

von TessaL am 06.09.2023, 11:36



Antwort auf: Teilzeitvertrag in Elternzeit, erneut schwanger, Gehalt

Das ist Blödsinn, war der Vertrag schon unterschrieben bevor du die Schwangerschaft bemerkt hast?

von misses-cat am 06.09.2023, 14:14



Antwort auf: Teilzeitvertrag in Elternzeit, erneut schwanger, Gehalt

Ja war sie. Trotzdem sagen sie, weil ich den Vertrag nicht angetreten bin, wäre er nicht rechtkräftig

von TessaL am 07.09.2023, 11:47



Antwort auf: Teilzeitvertrag in Elternzeit, erneut schwanger, Gehalt

Das ist totaler Blödsinn, entweder ruf mal bei deiner Krankenkasse an vielleicht können die dir helfen, ansonsten hast du die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten

von misses-cat am 07.09.2023, 13:07



Antwort auf: Teilzeitvertrag in Elternzeit, erneut schwanger, Gehalt

So ein blödsinn. Auch ein AG muss sich an Verträge halten. Dir steht das Gehalt aus dem Teilzeitvertrag zu.

von MamaausM2 am 08.09.2023, 08:39



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