Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation eine Erhöhung des Vollzeitgehaltes. Deshalb bin ich mir unsicher. Zudem stellt sich mir die Frage wie dieser anteilig berechnet wird, wenn in dem Zeitraum in dem ich den Resturlaub in Vollzeit nach der Elternzeit genommen hatte zwei Feiertage liegen? Mir wurde die Berechnung mit zudem eigentlich mit Kalendertagen erklärt. Nun ist die Mitarbeiterin aus der Personalabteilung nicht verfügbar und eine neue Mitarbeiterin rechnet das mit Arbeitstagen aus. Was ist nun gültig? Obwohl mein Gehalt eigentlich auch immer mit Kalendertagen aktuell auch berechnet wurde. Nur diese Urlaubsnachzahlung wird jetzt so berechnet. Ich bitte um Rückmeldung. Vielen Dank und Viele Grüße