Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befirsteter Arbeitsvertrag, Elternzeit, Arbeitlosengeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Befirsteter Arbeitsvertrag, Elternzeit, Arbeitlosengeld

jobelle

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Guten Tag Frau Bader, Ich bin derzeit schwanger. Ich bin in der 21. Woche schwanger und mein Geburtstermin ist der 22. Juli 2024. Mein Mann arbeitet bei McDonalds mit einem befristeten Vertrag, der am 30. September 2024 endet. Könnte er 7 Wochen vor meinem Entbindungstermin Elternzeit beantragen? Kann er Arbeitslosengeld beantragen, wenn sein Vertrag nicht verlängert wird?   Mfg Jobelle


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ez kann er beantragen, Sie dürfen aber nur einen Monat parallel Basiselterngeld beziehen.Monate, in denen Sie Mutterschaftsleistungen für dasselbe Kind bekommen, gelten bei Ihnen als Monate mit Basiselterngeld. Arbeitslosengeld kann er nicht in der EZ beantragen und auch nur, wenn er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Liebe Grüße NB


Ani123

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Ja, er kann fristgerecht EZ melden. Wie lange möchte er EZ nehmen? Möchte er EG beziehen?  Sobald er keinen AG mehr hat ist er Hausmann. Er kann ALG bekommen insofern er eine Betreuung für das Kind nachweisen kann. Gehen Sie nach dem Mutterschutz wieder arbeiten? Wenn ja, wer betreut das Kind? Wenn er es betreut kann er kein ALG beziehen, dafür EG. Er kann auch ohne Arbeit EG beziehen, wobei sie nur einen Monat zeitgleich das bekommen können.  Bei EGplus sieht das anders aus.  Warum strebt der KV keine Verlängerung des Vertrages an? Wenn sie in EZ gehen wäre das vermutlich finanziell gut. 


jobelle

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Hallo Ani123, Nach meinem Mutterschutz plane ich wieder zur Arbeit gehen. Sein Vertrag endet am 30. September und er würde sich um unser Kind kümmern. Sollte der AG seinen Vertrag nicht verlängern, überlege ich, ihn für das ALG zu bewerben. Er plant, für ein Jahr Elternzeit zu machen. Wir sind neu hier in Deutschland und haben keine Ahnung, was wir tun sollen.


Suomi

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Wenn er das Baby betreuen soll, wird er kein ALG bekommen. Um ALG muss auch arbeiten können und wollen. Also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.


Himbeere2008

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Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit. Er ist dann Hausmann mit Elterngeldbezug.


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