Liebe Frau Bader,
Zur Situation: Wir erwarten Anfang September unser erstes KInd. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Januar 2024 aus, eine Verlängerung plant der Arbeitgeber leider nicht. Ich habe zusammengerechnet noch genau einen Monat Überstunden und Urlaub.
Mein Freund und ich planen die Elternzeit bzw. das Elterngeld aufzuteilen. Geplant ist das wie folgt:
Ich beantrage Basiselterngeld für die Lebensmonate 1-2, unterbreche dann für einen Monat (in dem ich Urlaub und Überstunden nehme), nehme dann Basiselterngeld für die Lebensmonate 4-6. Dann nimmt er für die Lebensmonate 7-12 Basiselterngeld und ich beantrage parallel für die Monate 7-12 Elterngeld plus und arbeite selbstständig in Teilzeit (ich habe dann ja keinen Arbeitsvertrag mehr).
Meine Fragen:
Ist das grundsätzlich so möglich?
Für die "Unterbrechung" müsste ich Elterngeld und Elternzeit für die Lebensmonate 1 und 2 beantragen, dann die Unterbrechung von Elternzeit und Elterngeld für Monat 3 (und beim Arbeitgeber Überstunden und Urlaub) und dann einen erneuten Antrag auf Elternzeit bis Ende des Vertrages und wieder Basis-Elterngeld für die Monate 4-6, richtig?
Gibt es Fristen für die Beantragung der Unterbrechung der Elternzeit?
Falls mein Arbeitgeber sich weigert mir den Urlaub/Überstunden zu genehmigen (unwahrscheinlich aber möglich), müsste er mir ja den Urlaub/Überstunden mit dem auslaufenden Vertrag Ende Januar auszahlen. Ich überlege dann, die Elternzeit bis Ende des Vertrags zu beantragen und das Basis-Elterngeld entsprechend, es aber für den Monat der Auszahlung zu pausieren. Vermutlich endet mein Vertrag ja aber nicht genau mit einem Lebensmonat sondern irgendwann in Lebensmonat 5. Muss ich dann pausieren, wenn mein Vertrag offiziell zu Ende ist oder dann, wenn das Geld mir überwiesen wird?
Haben wir vergessen, dabei etwas zu bedenken?
Vielen Dank und viele Grüße
von
Murmel-Mama
am 09.08.2023, 10:20
Antwort auf:
Elternzeit/geld mit Urlaub/Überstunden bei auslaufendem Arbeitsvertrag
Hallo,
ich kann das hier nicht nachrechnen.
Sie haben zusammen 14 Grundmonate bzw entsprechend Plus Monate.
Monate mit MG werden der Mutter angerechnet.
Sie können auf drei Abschnitte aufteilen (den 3. Abschnitt kann der AG, wenn vorhanden, aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.08.2023
Antwort auf:
Elternzeit/geld mit Urlaub/Überstunden bei auslaufendem Arbeitsvertrag
Ihr habt einen Rechenfehler
Es gibt nur 14 Monate Basiselterngeld. Wenn dein Partner Elterngeld bezieht kannst du kein Elterngeld plus zusätzlich beziehen.
von
MamaausM2
am 09.08.2023, 13:01
Antwort auf:
Elternzeit/geld mit Urlaub/Überstunden bei auslaufendem Arbeitsvertrag
Danke für die schnellen Antworten :)
MamaausM2, kannst du das erläutern mit dem Rechenfehler?
Ich wollte die Monate 1-2 und 4-6 Basiselterngeld nehmen (also 5 Monate). Und den dazwischen Urlaub/Überstunden.
Mein Freund nimmt 7-12 Elterngeld (also 6 Monate). Das sind zusammen 11 Monate. Dann wollte ich parallel 6 Monate Elterngeld plus nehmen. Da zählen doch 2 Monate Elterngeld plus wie ein Monat Basiselterngeld ( wären dann also 6/2= 3), oder?
Das sind 14 oder habe ich da irgendwo vertan und/oder was falsch verstanden?
von
Murmel-Mama
am 09.08.2023, 15:39
Antwort auf:
Elternzeit/geld mit Urlaub/Überstunden bei auslaufendem Arbeitsvertrag
Guten Morgen,
die Rechnung müsste eigentlich richtig sein...
12 Monate Elterngeld + 2 weitere Monate, wenn beide Partner zuhause bleiben.
Also 14 Moante insgesamt. - Elterngeld.
Du nimmst in 1 und 2, dann 4 bis 6, das sind dann schon mal 5 Monate Elterngeld.
Dein Partner ab 7 bis 12, das sind 6 weitere Monate Elterngeld.
Somit sind 11 von 14 Monate Elterngeld aufgebraucht.
Bleiben noch 3 Monate Elterngeld übrig oder 6 Monate Elterngeld Plus.
Oder hab ich auch einen Rechenfehler?
LG benlau
von
BenLau2021
am 10.08.2023, 08:53
Antwort auf:
Elternzeit/geld mit Urlaub/Überstunden bei auslaufendem Arbeitsvertrag
Die Idee funktioniert aber nur, solange der Mutterschutz nicht bis in den dritten Lebensmonat hineinragt (weil das Kind ein paar Tage zu früh geboren wird).
Denn dann muss die Mutter die ersten drei Lebensmonate als Basiselterngeld nutzen, nicht nur die ersten zwei.
von
Dojii
am 10.08.2023, 09:06
Antwort auf:
Elternzeit/geld mit Urlaub/Überstunden bei auslaufendem Arbeitsvertrag
Ne die Rechnung stimmt erstmal. Außer du kommst in längeren Mutterschutz wie dojii schreibt. Dann passt die Rechnung nämlich nicht.
Aber dein AG muss dir in der Zeit keinen Urlaub genehmigen. Außerdem musst du alle Zeiträume auf einmal beim AG anmelden
von
MamaausM2
am 10.08.2023, 09:19