Hallo Frau Bader. Ich möchte während der EZ bei einem anderen AG arbeiten, weil die Zeiten und Bedingungen besser sind. Kündigen bei meinem jetzigen AG kann ich aktuell nicht, weil ich eine Rückzahlungsvereinbarung im Rahmen einer Fortbildung unterschrieben habe. Die Aussage war, dass ich so lange EZ nehmen soll, bis die Zeit vorbei ist.  Kann der AG die Beschäftigung ablehnen, indem er mir ähnliche Arbeitszeiten anbietet? Ich habe die mündliche Aussage, dass ich während der EZ einer anderen Arbeit nachgehen kann, aber man gibt mir das trotz Nachfrage nicht schriftlich. Ich sorge mich, dass der Antrag dann kurz vorher doch abgelehnt wird und ich dann quasi mit nichts da stehe. Mal abgesehen davon, dass der neue AG auch planen muss.  Ein Interessenskonflikt besteht nicht, weil es nicht die gleiche Branche ist und die wöchentliche Arbeitszeit ist unter 30h. Aber ich weiß nicht wie sich "dringende betriebliche Gründe" juristisch interpretieren lassen.  Danke für Ihren Rat.