Dessiree
Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Lebensmonat wieder ganz normal mit 60% zurück in den Beruf, während die Elternzeit weiterhin bestehen bleibt. Den Plan habe ich so mit meinem Chefarzt besprochen, wobei die Zustimmung oder Ablehnung natürlich nicht bei ihm, sondern beim Krankenhausträger bzw. dem Betriebsrat liegt. Im Grunde geht es um die Frage, wann und wie ich die Beschäftigung während der EZ am besten beantrage und inwiefern mich der AG letztlich darauf festnageln kann bzw. den Antrag einfach ablehnen kann (insb. da ich die Stundenzahl vorübergehend erhöhen will). Mir liegt viel daran schnell wieder zu arbeiten, gleichzeitig weiß ich aber wie unvorhersehbar gerade das erste Jahr mit Baby und natürlich auch die Kitaplatzsuche ist. Ich will mich daher auf keinen Fall (zu früh) zur Rückkehr verpflichten. Allerdings habe ich es so verstanden, dass ein späterer Antrag einfach abgelehnt werden kann... ohne Begründung? Das Risiko müsste ich dann ggf. eingehen, aber vielleicht können Sie mir ja raten wie ich da am besten vorgehe. Danke im Voraus für die Beantwortung!
Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit in EZ einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Weiter steht im § 15 Abs. 7 BEEG: Hat ein Arbeitgeber die Verringerung der Arbeitszeit 1. in einer Elternzeit zwischen der Geburt und dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes nicht spätestens vier Wochen nach Zugang des Antrags oder 2. in einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes nicht spätestens acht Wochen nach Zugang des Antrags schriftlich abgelehnt, gilt die Zustimmung als erteilt und die Verringerung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers als festgelegt. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader! Seit Februar diesen Jahres nehme ich die Elternzeit für meine Tochter Alia. Jetzt wollte ich mir eine Nebenbeschäftigung auf 400 € Basis suchen. Dazu benötige ich ja das Einverständnis meines Arbeitgebers. Doch bei einem Telefonat mit dem Geschäftsführer bekam ich nur zu hören, wenn Du wo anders arbeiten willst musst Du kündige ...
Guten Morgen, im März 2005 habe ich meine Tochter zur Welt gebracht und drei Jahre Elternzeit beantragt. Doch im April 2006 habe ich wieder für 8,25 Stunden pro Woche angefangen zu arbeiten. Bekam einen Änderungsvertrag wegen Beschäftigung während der Elternzeit. vor der SS habe ich 38,5 Std./Woche gearbeitet. Nun bin ich wieder schwanger ( 23. ...
Hallo! Ich bin z.Zt. in Elternzeit und möchte ab Sommer geringfügig arbeiten (Arbeitgeber ist einverstanden). Mein Elterngeld bekomme ich noch 15 Monate lang. "Lohnt" es dann überhaupt zu arbeiten? Das Einkommen wird doch dann auf mein altes Nettodurchschnittsgehalt angerechnet und davon bekomme ich 67 %, oder? Irgendwie verstehe ich das Ganze n ...
Hallo Frau bader, Darf ich während meiner elternzeit bei meinen Arbeitgeber als geringfügig beschäftige arbeiten ? Meine elternzeit endet zum 09.06.2016 ? Was bedeutet das für meine elternzeit wenn ich jetzt schon bei meinen Arbeitgeber Anfange zu arbeiten ? Entweder als geringfügige Beschäftigte oder als Teilzeitkraft ? Ich danke Ihnen sc ...
Ich bin jetzt im 2 Jahr meiner Elternzeit. Das Elterngeld hab ich nur für 1 Jahr bezogen und erhalte dies inzwischen nicht mehr. Darf ich einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen, sprich bis zu 70 Tage im Kalenderjahr arbeiten? Habe gelesen, dass dies nicht möglich ist während der Elternzeit wenn man Elterngeld bezieht. Ist es aber möglich, wenn ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der zweite Elternzeit Jahr (2 in Anspruch genommen) jedoch Elterngeld nur für ein Jahr beantragt. Der Plan war dass wenn der kleine in der Krippe sich eingewöhnt hat die Elternzeit zu beenden und wieder Teilzei zurück zu gehen. Zurzeit geht leider nicht die gewünschte Arbeitzeiten nämlich die die mein So ...
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich sind beide berufstätig und haben kürzlich ein Haus gekauft. Vor zwei Monaten kam unser zweites Kind zur Welt, und ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Wir zahlen den Höchstsatz für die Kita unserer Tochter, doch inzwischen wird das gesamte Gehalt meines Mannes für den Kredit, Strom, Heizung, Versicherun ...
Hallo, ich plane während meiner Elternzeit noch einmal schwanger zu werden. Da ich in einem medizinischen Beruf arbeite, wird bei jeder Schwangerschaft vom AG ein BV ausgesprochen. Wenn ich nun in EZ 50% in TZ arbeite (begrenz auf EZ) und dann ein BV wegen erneuter Schwangerschaft bekomme, bekomme ich dann mein Vollzeitgehalt von vor der EZ od ...
Ich arbeite momentan 15 Stunden Teilzeit in Elternzeit (vertrag seit 01.10 bis 17.06.2025), musste aber hier auch schon in eine andere Abteilung wechseln (vorher Personalreferentin, jetzt Sachbearbeiter Buchhaltung). Gestern habe ich nun einen Aufhebungsvertrag erhalten, da Sie keine Chance sehen, mich weiter zu beschäftigen danach, da mittlerweil ...
Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 12.05.25. Nun besprechen wir gerade mit meiner Chefin wie ich mein Kind in dem Zeitraum bis August, ( denn da fängt er im Kindergarten an ) unterbringen kann bzgl seiner Betreuung. Sie wollte mit der Steuerberaterin klären ob man den Resturlaub vor meiner Elternzeit noch nutzen kann, damit ich wenigste ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kurze Nachfrage
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit, BV, Elternzeitende
- Darf Wirschaftliche Jugendhilfe (Jugendamt) Zuschüsse an Eltern auszahlen
- Widerspruch Elterngeldbescheid zu spät
- Einnahmen während Bezug Mutterschaftsgeld als Selbstständige
- Erreichbarkeit im Beschäftigungsverbot
- Urlaub
- Unterrichtungspflicht & Urlaub
- Ende Elternzeit