Wann Antrag auf Beschäftigung während der Elternzeit stellen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann Antrag auf Beschäftigung während der Elternzeit stellen?

Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Lebensmonat wieder ganz normal mit 60% zurück in den Beruf, während die Elternzeit weiterhin bestehen bleibt. Den Plan habe ich so mit meinem Chefarzt besprochen, wobei die Zustimmung oder Ablehnung natürlich nicht bei ihm, sondern beim Krankenhausträger bzw. dem Betriebsrat liegt. Im Grunde geht es um die Frage, wann und wie ich die Beschäftigung während der EZ am besten beantrage und inwiefern mich der AG letztlich darauf festnageln kann bzw. den Antrag einfach ablehnen kann (insb. da ich die Stundenzahl vorübergehend erhöhen will). Mir liegt viel daran schnell wieder zu arbeiten, gleichzeitig weiß ich aber wie unvorhersehbar gerade das erste Jahr mit Baby und natürlich auch die Kitaplatzsuche ist. Ich will mich daher auf keinen Fall (zu früh) zur Rückkehr verpflichten. Allerdings habe ich es so verstanden, dass ein späterer Antrag einfach abgelehnt werden kann... ohne Begründung? Das Risiko müsste ich dann ggf. eingehen, aber vielleicht können Sie mir ja raten wie ich da am besten vorgehe. Danke im Voraus für die Beantwortung!

von Dessiree am 11.05.2024, 02:11



Antwort auf: Wann Antrag auf Beschäftigung während der Elternzeit stellen?

Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit in EZ  einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7  Wo.  vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu  30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.   Weiter steht im § 15 Abs. 7 BEEG: Hat ein Arbeitgeber die Verringerung der Arbeitszeit 1. in einer Elternzeit zwischen der Geburt und dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes nicht spätestens vier Wochen nach Zugang des Antrags oder 2. in einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes nicht spätestens acht Wochen nach Zugang des Antrags schriftlich abgelehnt, gilt die Zustimmung als erteilt und die Verringerung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers als festgelegt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.05.2024



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit

Hallo Frau Bader! Seit Februar diesen Jahres nehme ich die Elternzeit für meine Tochter Alia. Jetzt wollte ich mir eine Nebenbeschäftigung auf 400 € Basis suchen. Dazu benötige ich ja das Einverständnis meines Arbeitgebers. Doch bei einem Telefonat mit dem Geschäftsführer bekam ich nur zu hören, wenn Du wo anders arbeiten willst musst Du kündige...


Beschäftigung während der Elternzeit und wieder...

Guten Morgen, im März 2005 habe ich meine Tochter zur Welt gebracht und drei Jahre Elternzeit beantragt. Doch im April 2006 habe ich wieder für 8,25 Stunden pro Woche angefangen zu arbeiten. Bekam einen Änderungsvertrag wegen Beschäftigung während der Elternzeit. vor der SS habe ich 38,5 Std./Woche gearbeitet. Nun bin ich wieder schwanger ( 23....


Geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit

Hallo! Ich bin z.Zt. in Elternzeit und möchte ab Sommer geringfügig arbeiten (Arbeitgeber ist einverstanden). Mein Elterngeld bekomme ich noch 15 Monate lang. "Lohnt" es dann überhaupt zu arbeiten? Das Einkommen wird doch dann auf mein altes Nettodurchschnittsgehalt angerechnet und davon bekomme ich 67 %, oder? Irgendwie verstehe ich das Ganze n...


Während der elternzeit eine geringfügige Beschäftigung ?

Hallo Frau bader, Darf ich während meiner elternzeit bei meinen Arbeitgeber als geringfügig beschäftige arbeiten ? Meine elternzeit endet zum 09.06.2016 ? Was bedeutet das für meine elternzeit wenn ich jetzt schon bei meinen Arbeitgeber Anfange zu arbeiten ? Entweder als geringfügige Beschäftigte oder als Teilzeitkraft ? Ich danke Ihnen sc...


Kurzfristige Beschäftigung während der Elternzeit?

Ich bin jetzt im 2 Jahr meiner Elternzeit. Das Elterngeld hab ich nur für 1 Jahr bezogen und erhalte dies inzwischen nicht mehr. Darf ich einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen, sprich bis zu 70 Tage im Kalenderjahr arbeiten? Habe gelesen, dass dies nicht möglich ist während der Elternzeit wenn man Elterngeld bezieht. Ist es aber möglich, wenn...


Werden die Monate die ich während der Elternzeit krankgeschrieben berücksichtigt

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit meines ersten Sohnes. Seit August beziehe ich kein Elterngeld mehr. Da ich erneut schwanger geworden bin, werde ich ab Anfang Februar in den Mutterschutz gehen und meine Elternzeit beenden. Ich muss mich aktuell schonen und mein Arzt wollte mich krankschreiben. In diesem Zusammenh...


Kurzfristige Beschäftigung

Frohes neues Jahr Frau Bader. Ich habe eine Frage,bin momentan in Elternzeit, Elterngeld beziehe ich keine mehr und wollte ich mir ein Minijob finden.Habe ich mich auf eine Anzeige beworben als Prospektverteiler,aber sagen sie das wäre kein einfache Minijob auf Basis sondern eine beim Finanzamt gemeldete kurzfristige Beschäftigung.Habe ich mal gel...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


Minijob während der Elternzeit

Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich eines Minijobs während der Elternzeit. Hab nun endlich nach 6 Wochen und tausendmal nachfragen die Antwort erhalten, das ich einen Minijob in einem anderen Unternehmen annehmen darf. Die Elternzeit läuft bei einem privaten Edeka, nun hätte ich vielleicht die Möglichkeit in einem Rewe Getränkemarkt zu arb...