LK90
Hallo, ich hatte bis 2021 eine Leistungsposition 40h inne, ging 1 Jahr in EZ und beantragte eine Rückkehr mit AZ-Reduzierung auf 30h gem. Brückenteilzeit, damit ich meine Stunden nicht verliere. Meine Position wurde neu besetzt, daher wurde für mich eine neue Stabsstelle geschaffen ohne Führungsverantwortung. Ich denke mal eher aus der Not, weil Sie wussten, mir etwas anbieten zu müssen. Ich habe mir ein ordentliches Aufgabenspektrum erarbeitet. 2024 ging ich erneut in Elternzeit und arbeite seitdem 4h die Woche von daheim. Im Oktober komme ich wieder. Nun hatte ich mein Gespräch mit der Leitung, ich teilte mit vorerst wieder 30h gehen zu wollen. Da gerade alles umstrukturiert wird, würden sie meine Stabsstelle gern mit einer anderen zusammenschließen und ich wäre dann im Team von XY, würde meine Aufgaben aber alle behalten und an mein bisheriges Gehalt möchten sie nicht ran. Für mich stellt das im Grunde kein Problem dar. Nun kam ein Änderungsvertrag.Neue Position " Mitarbeiterin im Bereich XY". Entgeltgruppe 12 (wie bisher), persönliche Zulage wie bisher. Im nächsten Absatz steht aber "Die Eingruppierung ist nur vorläufiger Natur. Sie wird mit Inkrafttreten der Entgeltordnung überprüft und ggf. angepasst (§17 Abs 3, 4 TVÜ) Ich weiß, dass unser neuer GF die Eingruppierungen überprüfen will, um Ungleichheiten auszugleichen. Heißt dass nun für mich, ich werde doch noch herangestuft, da ich keine Stabsstelle mehr habe? Ich dachte, man darf nach EZ nicht schlechter gestellt werden. Zudem wurde im neuen Vertrag nur eine Arbeitszeit von 76% angegeben. Dann wäre doch mein Anspruch auf meine eigentlich 40h weg? Vielen Dank
Hallo, ich den Paragrafen nicht nachlesen, weil ich nicht weiß, welches TVÜ gemeint ist. Wenn dort grundsätzlich geregelt ist, dass eine Umstufung, die auch eine Abstufung beinhaltet, im Ermessen des Arbeitgebers liegt, können Sie das nicht unterzeichnen. Aber, wie gesagt, es ist schwierig dies so allgemein zu sagen. Liebe Grüße NB
LK90
Guten Morgen, herzlichen Dank für die rasche Antwort. Hinter meiner Entgeltgruppe 12 steht noch in Klammern (§17 TVÜ-Bund/VKA) falls das hilft.
Dojii
Du musst die Frage noch einmal neu stellen, diesmal mit der Zusatzinfo aus deiner Antwort, da Frau Bader keine Antworten liest und daher deine Info nicht sehen wird.
Ani123
Möchten Sie TZ in EZ 30 Wochenstunden arbeiten? Wenn ja muss im Vertrag stehen, dass dieser sich auf TZ in EZ bezieht. Sie dürfen nach der EZ nicht schlechter gestellt werden, wenn sie ihre vorherige Stelle oder eine gleichwertige ausüben mit 40 Wochenstunden. Das tun sie nicht. Damit entfällt das. Die Gehaltsstufe kann nachträglich angepasst werden, wenn diese nicht den Aufgaben entsprechen. Darauf wird im Vertrag hingewiesen.
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