Eva_adam89
Sehrgeehrte Frau Bader, Ich bin derzeit (ungeplant aber nun gewünscht) in der 6. Woche schwanger. In den nächsten Wochen würde ich einen änderungsvertrag bekommen (mehr Stunden), der ab dem 01.09.24 mit mehr gehalt in kraft treten würde. Nun würde ich gerne erst den vertrag unterschreiben und abwarten, bis nach dem 01.09.24 und dann meinem Chef die Schwangerschaft verkünden. Ich bin Erzieherin und müsste sofort ins BV, bräuchte aber auch das höhere Gehalt wegen der elterngeldberechnung. müsste mir mein AG dann ab 01.09. auch das höhere Gehalt zahlen? Vielen Dank für Ihre mühe
Hallo, ja, muss er. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, das ist alles so richtig und auch rechtlich erlaubt. Der Arbeitgeber muss dir das höhere Gehalt zahlen, falls du ein Beschäftigungsverbot bekommst. Du musst halt nur damit rechnen, dass die Stimmung dort nach deiner Rückkehr nach der Elternzeit eventuell nicht mehr die beste ist.
3wildehühner
Du musst deine Schwangerschaft vor dem Unterschreiben des Vertrages nicht mitteilen. Dann musst du bis dahin allerdings natürlich ohne Recht auf Einhaltung des Mutterschutzgesetzes weiter arbeiten. Zudem musst du nicht zwangsläufig ein komplettes Beschäftigungsverbot erhalten. Es muss dir lediglich ein mutterschutzkonformer Arbeitsplatz im Rahmen deines Stundenumfangs zugewiesen werden. Dazu wird eine Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber aus gemacht werden. Falls dein Immunschutz ausreichend ist, kann es sein, das du ganz normal weiter arbeiten kannst oder nur für die ersten Wochen ein BV bekommst, bis die entsprechende Erkrankung keine Gefahr mehr für das Ungeborene darstellt. Zudem kann dein Arbeitgeber dich auch an einen anderen Arbeitsplatz z.B. ins Büro versetzen.
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