Anna_94
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - Im ersten Monat nach der Geburt möchten wir beide parallel Elternzeit nehmen. - Danach bleibe ich bis einschließlich Dezember 2026 zuhause, mein Mann arbeitet. Ab Januar 2027 möchten wir flexibel bleiben. Das hängt u. a. davon ab, wie sich Stillen, Schlaf und Beikost entwickeln. Außerdem wurde uns ein Kitaplatz ab April 2027 in Aussicht gestellt, eventuell aber erst ab August 2027. Daher kommen mehrere Varianten in Betracht: - Der Vater nimmt Elternzeit Januar–April 2027 und übernimmt die Kita-Eingewöhnung. - Der Vater nimmt Elternzeit Januar–August 2027 (Mai–August ggf. ohne Elterngeld, falls die Kita erst später startet). - Ich verlängere meine Elternzeit bis März 2027; der Vater übernimmt anschließend April 2027 oder April–August 2027. Meine Frage: Wie sollten wir die Elternzeit beim Arbeitgeber am besten anmelden? Variante A: Nach der Geburt beantragen wir zunächst nur: - ich: Elternzeit April–Dezember 2026 - mein Mann: April 2026 Und würden dann im November 2026 (unter Einhaltung der 7-Wochen-Frist) entscheiden, wie es ab Januar 2027 weitergeht. Besteht dabei das Risiko, dass der Arbeitgeber zusätzliche Elternzeit später ablehnt? Oder wäre es rechtlich sicherer, von Anfang an großzügiger zu beantragen, z. B.: - ich: April 2026 – März 2027 - mein Mann: April 2026 sowie Januar – August 2027 und später ggf. zu verkürzen? Beim Elterngeld würden wir zunächst beantragen: - ich: April – Dezember 2026 - mein Mann: April 2026 sowie Januar – April 2027 Falls ich doch bis März 2027 zuhause bleibe, würden wir den Elterngeldantrag im November 2026 entsprechend ändern. Ist dieses Vorgehen grundsätzlich möglich? 2) Bereits erfolgte Anmeldung der Elternzeit Im Januar habe ich meinem Arbeitgeber per E-Mail bereits Folgendes geschrieben: „Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 08.04.2026. Hiermit beantrage ich Elternzeit ab der Geburt meines Kindes. Ich beabsichtige, Elternzeit ab dem Tag der Geburt bis voraussichtlich einschließlich Dezember 2026 in Anspruch zu nehmen. Mein Ehemann plant, ab der Geburt für einen Monat parallel zu mir Elternzeit zu nehmen. Darüber hinaus beabsichtigt er, von Januar 2027 bis voraussichtlich August 2027 erneut Elternzeit zu nehmen.“ Die Personalabteilung antwortete, dass diese Mail ausreichend sei und wir uns nach der Geburt noch einmal melden sollen, um die genauen Zeiträume festzulegen. Per Post erhielt ich außerdem eine Bestätigung über den Eingang meines Antrags mit dem Hinweis, dass eine endgültige Bescheinigung über den genauen Zeitraum der Elternzeit erst nach Vorlage der Geburtsurkunde erstellt werden kann. Habe ich richtig verstanden, dass die konkreten Monate damit noch nicht endgültig festgelegt sind und wir sie nach der Geburt noch anpassen können? 3) Frage zum Staatsangehörigkeitsrecht Mein Mann und ich sind Ausländer und haben eine Einbürgerung beantragt. Ursprünglich erfüllten wir die Voraussetzungen für eine schnellere Einbürgerung nach drei Jahren (u. a. gute Beschäftigung, Deutsch C1, Integration). Während der Bearbeitung wurde das Gesetz jedoch geändert, sodass wir nun erst nach fünf Jahren eingebürgert werden können, also voraussichtlich im Dezember 2026. Die Ausländerbehörde teilte uns mit, dass wir dann einfach die Gehaltsnachweise der letzten drei Monate einreichen sollen. Meine Frage: Könnte Elternzeit in diesem Zeitraum ein Problem darstellen? Also konkret: Wenn einer von uns in Elternzeit ist und Elterngeld bezieht, während der andere weiterhin arbeitet und der Lebensunterhalt insgesamt gesichert ist – steht dies einer Einbürgerung normalerweise entgegen? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
KielSprotte
Ihr müsst euch Beide für die ersten 24 Lebensmonate des Kindes verbindlich mit der ersten EZ-Mitteilung festlegen. Also flexibel bleiben ist da nicht drin. Euer AG KANN einer Änderung zustimmen, MUSS es aber NICHT. Und mündliche Absprachen sind nach einem Jahr schnell vergessen. Das Gesetz ist auf Seiten des AG. Ansonsten: Frau Bader wird den langen Text wahrscheinlich nur überfliegen. Denn Fragen sind kurz und allgemein gehalten zu stellen.
KielSprotte
Da du bereits die Mail geschickt hast, werden jetzt nur noch die Lebensmonate (=EZ Monate) nach dem Geburtstag des Kindes abgestimmt. Ihr habt euch also bereits festgelegt!
Neverland
EZ wird nicht beantragt - es gibt also keinen richtigen oder falschen Antrag. Der AG kann da nichts ablehnen oder zustimmen. Man sagt dem AG einfach was man will und das muss er machen. Das hast du bereits mit der Mail auch schon gemacht, alles andere ist jetzt also reine Kulanz vom AG. Insofern, richtig dumm gelaufen. Die feinere Abklärung ist wirklich nur noch aufgrund der gernauen Daten wegen der Geburt. Ihr müsst euch bei der ersten Mitteileung VERBINDLICH für 2 Jahre festlegen, eine Änderung von dem - egal ob EZ verlängert wird oder verkürzt, geht nur noch mit Zustimmung des AG. Darüber hinaus, wie sicher ist es das ihr beide nach der EZ wieder VZ arbeitet? Klappt das so? Sonst wäre es nämlich besser gewesen, einer von euch beiden hätte direkt 2 Jahre EZ eingereicht. In der Ez darf man bis zu 32 Std in TZ arbeiten - das wäre ein Plan gewesen falls die Betreuung ab April klappt und nicht erst im August. Mein Rat wäre, hofft das das Personalbüro auch nicht so fit ist - was nicht unbedingt sooooo selten der Fall ist - und tut einfach mal so als wenn ihr das nicht gewusst hättet mit dem Antrag. Wenn das Kind da ist, nennt die konkreten Daten und schaut wie gesagt ob nicht einer von euch in den 2 Jahren in EZ bleibt - als Puffer. Zumindestens in dem Zeitraum der eben fraglich ist - April - August 27. Rechnet mindestens mit einem Monat Eingewöhnung, eher 2 Monaten und damit, das in der ersten Winterjahreszeit das Kind deutlich öfters krank sein wird wenn es neu in der Betreuung ist. Das geht besser abzufangen wenn man in TZ arbeitet und nicht in VZ. Das evtl dann der Wunsch besteht, im Rahmen der EZ in TZ zu arbeiten, würde ich auch so formulieren. Mein grober Vorschlag für euch - so wie ich es machen würde: Mama nimmt 2 Jahre EZ - so kannst du Krankheit, Stillen usw besser abfangen. Papa nimmt den ersten Monat EZ und den 13ten Monat - ihr müsst durchgehen ab dem 12ten wegen EG, der 14te oder später geht also nicht. Es ginge lediglich 13 und 14 wenn EG Plus. Darüber hinaus würde ich dem AG direkt mitteilen, das du planst ab der 13ten Monat in TZ innerhalb der EZ einzusteigen - in Anhängigkeit davon ob es wirklich mit einem Betreuungsplatz ab April klappt. Sonst erst ab September oder Oktober 27. Berücksichtige Pufferzeiten wegen Fahrweg usw. Du glaubst gar nicht wie sehr das stresst und schlaucht wenn du unter Zeitdruck zwischen Arbeit und KiTa pendelst. es ist deutlich entspannter wenn man weiß, ich kann nach der Arbeit erst noch einkaufen bevor ich das Kind von der Kita abholen muss. Davon ab sind 45 Std Plätze für U2jährige extrem rar - stelle dich da eher auf einen 25 oder 35 Std Platz ein. Das 3te Jahr EZ könnt ihr wieder flexibler gestalten bzw unproblematisch an das 2te dran hängen. Mit Jahren MUSS dem Kind ein 45 Std Platz zugewiesen werden. Dein Mann soll im Hinterkopf behalten, das er sich die EZ die er noch offen hat - bis zu 24 Monate kann er auch nach dem 3ten Geburtstag nehmen - für die Einschulung offen halten soll. Am besten NICHT vorher gegenüber dem AG kommunizieren, nur einfach dran denken. Das gilt natürlich auch für dich, wenn du die vollen 3 Jahre vorher nicht genutzt haben solltest. Die Betreuung von KiTa-Kinder ist in Deutschland besser wie die in der Grundschule, es gibt schlicht und einfach viel zu wenige Ganztags-Betreuungsplätze. Und einen 6jährigen will ma kaum direkt ab Einschulung stundenlang alleine daheim lassen. Das ist also ein weiterer Zeitraum, bei dem es sich lohnt die VZ vorrübergehend in TZ zu kürzen. Und EZ ist da die beste Option für. Alles Gute für die Geburt
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