Hallo
ich möchte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen.
Nun ist meine Lage diese:
Ich möchte eigentlich 3 Jahre in Elternzeit gehen und davon 1 Jahr zu Hause bei dem Kind bleiben, in welchem ich auch Elterngeld beziehen möchte, und 2 Jahre Vollzeit zur Schule gehen und mich weiterbilden und dann mit Bafög über die Runden kommen.
Mein Partner und ich wohnen zusammen und er ist selbst Berufstätig.
Nun weiß ich nicht, ob ich gleich 3 Jahre bei meinem Arbeitgeber beantragen soll oder erstmal nur 1 Jahr.
Würde ich 3 Jahre nehmen und es kommen irgendwelche Vorfälle dazwischen, dass ich mich nicht weiterbilde und kein Bafög beziehe, stünden mein Partner und ich 2 Jahre mit einem fehlenden Einkommen da und würden vorne und hinten nicht über die Runden kommen. Könnte ich dann einfach von 3 auf 1 Jahr verkürzen oder kann mein Arbeitgeber das ablehnen?
Nehme ich nur 1 Jahr habe ich Angst, dass mein Arbeitgeber eine Verlängerung auf 3 Jahre wegen der Weiterbildung ablehnt.
Ich hoffe mir kann mit ein paar Ratschlägen weiter geholfen werden.
Schöner Grüße und danke im voraus.
Sophie
von
phie_x3
am 09.04.2022, 16:16
Antwort auf:
3 Jahre oder 1 Jahr Elternzeit beantragen
Hallo,
Sie sollten zwei Jahre nehmen um einen Anspruch auf Verlängerung zu haben und flexibel zu bleiben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2022
Antwort auf:
3 Jahre oder 1 Jahr Elternzeit beantragen
Verkürzen geht auch nur mit Zustimmung des AG.
Du kannst doch aber einfach 3 Jahre EZ nehmen und wenn es mit der Weiterbildung nicht funktioniert, kannst Du ab dem 2. Jahr Teilzeit in EZ arbeiten bis zu 32h/Woche.
von
Suomi
am 09.04.2022, 16:35
Antwort auf:
3 Jahre oder 1 Jahr Elternzeit beantragen
Beantrage 2 Jahre und wenn die Weiterbildung stattfindet dann hängst ein drittes dran. Falls nicht arbeitest im zweiten Jahr mit 32h Teilzeit in Elternzeit.
von
JuniMama-xx-xx-??
am 09.04.2022, 18:53
Antwort auf:
3 Jahre oder 1 Jahr Elternzeit beantragen
Ich würde auch 2 Jahre beantragen.
Denn du musst dich für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen. Eine Verlängerung ist dann problemlos möglich.
Aber wenn du nur 1 Jahr nimmst, ist die Verlängerung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Beantragst du direkt 3 Jahre, bist du daran gebunden. Eine Verkürzung ist auch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
von
chrissicat
am 09.04.2022, 19:43