Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich jetzt Elternzeit beantragen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muss ich jetzt Elternzeit beantragen?

sammy_klein

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Hallo Frau Bader, mein Vorhaben war bisher im Januar in Elternzeit zu gehen. Dieses Vorhaben habe ich meinem Arbeitgeber gegenüber auch ausgesprochen, ich hatte sogar bereits vorab einen Elternzeitantrag zum Gegencheck ausgefüllt per Email geschickt, allerdings sollte ich an diesem etwas korrigieren und außerdem muss der offizielle Antrag per Post erfolgen (steht so auch auf dem Antrag). Nun bin ich krank geworden und werde mich voraussichtlich bis Ende Februar oder darüber hinaus in Behandlung befinden. Für mich wäre es finanziell wesentlich günstiger mich krankzumelden, selbst wenn ich ins Krankengeld falle. Muss ich nun Elternzeit beantragen oder kann ich mich stattdessen krankmelden? Spielt es eine Rolle, wie das Kind betreut ist in dieser Zeit? Vielen Dank für Ihre Einschätzung! sammy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie vor Beginn der Elternzeit SCHRIFTLICH vom Arbeitgeber verlangen, § 16 BEEG. Und schriftlich bedeutet nach § 126 BGB: eigenhändig (oder haben Sie es mit E-Mail per Signatur geschickt, wohl eher nicht). Der Antrag wurde nur per normale E-Mail geschickt und ist somit unwirksam. Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Wann würde dein Kind geboren?


sammy_klein

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Mein Kind wurde im August geboren, aber ich war bisher nicht in EZ.


Himbeere2008

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Elternzeit beantragt man nicht, man teilt sie dem Arbeitgeber einfach fristgerecht mit. Er hat kein Mitspracherecht.


sammy_klein

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Doch, EZ beantragt man. Der Arbeitgeber darf nur nicht ablehnen. Nicht böse gemeint, aber inwiefern hilft mir deine Antwort jetzt?


Himbeere2008

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Du wirst ja wohl in der Lage sein, einen zwei Zeiler an deinen Arbeitgeber zu schreiben. Der Anspruch auf Elternzeit muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden. Dabei ist verbindlich zu erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen wird


User-1722183313

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Naja, ich verstehe es so, dass die Fragende lieber doch nicht in EZ gehen möchte. Da ist jetzt die Frage, wie sehr die mündliche Absprache zählt. Wenn dein AG sagt, es gilt nur mit entsprechendem Formular und du gibst dieses nicht ab, müsste dein Vertrag ja weiterlaufen.


Neverland

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Beantragen bedeutet, beide Parteien haben ein Einspruchsrecht, das hat der AG aber hier nicht. Also beantragt man nicht, sondern teilt dem AG mit. Diese Mittelung ist für beide Parteien bindend. wenn dein AG also drauf besteht, dann musst du die EZ antreten. So wie du ihm diese mitgeteilt hast. Krankheit fällt nicht unter einen Härtefall. Außer du bist komplett unfähig die Betreuung deines Kindes zu gewährleisten. Dann wäre es ein Härtefall, Du könntest von der EZ zurücktreten und der andere Elternteil könnte mögliche Elterngeld-Monate übernehmen. Der Punkt, das es für dich günstiger ist, ist allerdings ohne Belang.


Neverland

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Korrekturen welche vom AG eingefordert werden, sind übrigens ohne Belang. Wie gesagt, der AG hat kein Mitspracherecht, es obliegt alleine dem AN die Mitteilung so einzureichen wie er EZ nehmen will. Hast du da also ein falsches Datum eingetragen, dein Pech. Auch dann wenn dadurch der Anspruch auf EG verfällt. es wäre insofern also ein nettes Entgegen kommen deines AG wenn er dich auf Fehler hingewiesen hat. Die Mitteilung gilt im Zweifel so wie du sie beim ersten Mal abgegeben hast. Mein Rat wäre, Termin mit dem Ag machen und mit diesem besprechen. Jeder AG kann freiwillig Änderungen annehmen. Er muss es aber nicht. Er kann auch darauf bestehen. Ausnahme erneuter Mutterschutz oder Härtefall. Danach klingt es aber nicht.


sammy_klein

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Danke, Neverland. Genau genommen ist es so, dass ich mein Vorhaben erklärt habe, EZ zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beantragen. (Es nennt sich bei uns "Antrag", steht Fett so auf dem Formular. Ob das nun juristisch korrekt ist oder nicht, finde ich nicht so sehr von Belang, da ich selbst keine Juristin bin und für mich der allgemeine Sprachgebrauch zählt.) Es war allerdings beiden Parteien immer klar, dass die EZ erst dann als angemeldet gilt, wenn dieses Formular per Post eingeht. Das möchte der AG auch weiter so, auch er sieht meine EZ nicht als angemeldet. Ich wurde dazu aufgefordert, den entsprechenden Antrag abzugeben, damit die EZ eingetragen wird. Die Frage ist, ob der AG mich nun dazu auffordern kann, den "Antrag" entsprechend meiner Willenserklärung abzugeben. Ich werde mal Frau Baders Antwort abwarten und dann sowieso mit meinem AG sprechen. Die Korrektur seitens meines AGs war übrigens in seinem Interesse, aber nicht in meinem. Allerdings für mich auch kein Problem ;)


sammy_klein

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@Himbeere2008: Bevor du andere frech behandelst und deren Kompetenz "einen Zweizeiler zu schreiben" in Frage stellst, solltest du vielleicht an deiner Kompetenz den Ausgangspost zu lesen arbeiten. So kompliziert war der auch gar nicht. :)


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