Vater nochmals nachträglich Elternzeit beantragen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vater nochmals nachträglich Elternzeit beantragen

Sehr geehrte Frau Bader, mein Ehemann hat direkt nach der Geburt unseres Sohnes zwei Monate Elternzeit genommen. Ich habe 1,5 Jahre Elternzeit und fange nächstes Jahr im Sommer wieder an zu arbeiten. Nun ist es so, dass wir nächstes Jahr, bevor ich meine neue Stelle antrete umziehen werden und unser Sohn dann dort in die Kita gehen wird. Das bedeutet, dass ich keine Eingewöhnung mit ihm machen kann und das würde dann mein Mann übernehmen. Darum haben wir beschlossen, dass er noch einige Monate Elternzeit nehmen wird, wenn der Kleine 1,5 Jahre alt ist. Kann er nochmals Elternzeit beantragen, obwohl er schon zwei Monate genommen hat direkt nach der Geburt? Beantragung wäre sehr frühzeitig machbar, also sogar jetzt dann bald. Mit freundlichen Grüßen

von Juji am 28.05.2021, 14:11



Antwort auf: Vater nochmals nachträglich Elternzeit beantragen

Hallo, er muss sich nach der Geburt für die ersten zwei Jahre festlegen, der Arbeitgeber kann aber trotzdem freiwillig zustimmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.05.2021



Antwort auf: Vater nochmals nachträglich Elternzeit beantragen

Jeder AN muss sich mit der ersten Mitteilung der EZ für die ersten 24 Lebensmonate festlegen. Der AG KANN einer erneuten EZ zustimmen, MUSS aber NICHT. Kann also klappen, muss aber nicht.

von KielSprotte am 28.05.2021, 14:43



Antwort auf: Vater nochmals nachträglich Elternzeit beantragen

Danke dir für die Antwort! Weißt du zufälligerweise auch, wie lange der AG Zeit hat, um die EZ zu bewilligen? Also nicht, dass wir jetzt den Antrag stellen und nächstes Jahr im Juli heißt es dann "Pech gehabt". Grüße

von Juji am 28.05.2021, 14:51



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