Sehr geehrte Frau Bader,
mein Ehemann hat direkt nach der Geburt unseres Sohnes zwei Monate Elternzeit genommen.
Ich habe 1,5 Jahre Elternzeit und fange nächstes Jahr im Sommer wieder an zu arbeiten.
Nun ist es so, dass wir nächstes Jahr, bevor ich meine neue Stelle antrete umziehen werden und unser Sohn dann dort in die Kita gehen wird.
Das bedeutet, dass ich keine Eingewöhnung mit ihm machen kann und das würde dann mein Mann übernehmen.
Darum haben wir beschlossen, dass er noch einige Monate Elternzeit nehmen wird, wenn der Kleine 1,5 Jahre alt ist.
Kann er nochmals Elternzeit beantragen, obwohl er schon zwei Monate genommen hat direkt nach der Geburt?
Beantragung wäre sehr frühzeitig machbar, also sogar jetzt dann bald.
Mit freundlichen Grüßen
von
Juji
am 28.05.2021, 14:11
Antwort auf:
Vater nochmals nachträglich Elternzeit beantragen
Hallo,
er muss sich nach der Geburt für die ersten zwei Jahre festlegen, der Arbeitgeber kann aber trotzdem freiwillig zustimmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.05.2021
Antwort auf:
Vater nochmals nachträglich Elternzeit beantragen
Jeder AN muss sich mit der ersten Mitteilung der EZ für die ersten 24 Lebensmonate festlegen. Der AG KANN einer erneuten EZ zustimmen, MUSS aber NICHT. Kann also klappen, muss aber nicht.
von
KielSprotte
am 28.05.2021, 14:43
Antwort auf:
Vater nochmals nachträglich Elternzeit beantragen
Danke dir für die Antwort!
Weißt du zufälligerweise auch, wie lange der AG Zeit hat, um die EZ zu bewilligen?
Also nicht, dass wir jetzt den Antrag stellen und nächstes Jahr im Juli heißt es dann "Pech gehabt".
Grüße
von
Juji
am 28.05.2021, 14:51