Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Nachfrage zu einer Antwort, die Sie kürzlich gegeben haben. Und zwar handelte es sich um eine Frau, die fragte, ob Ihr Partner rückwirkend für November und Dezember Elterngeld beziehen kann. Er hat in dieser Zeit 30 Stunden pro Woche gearbeitet. Sie haben geantwortet, dass das nicht geht, da er nicht in Elternzeit war. Muss man denn bei einem Teilzeitvertrag Elternzeit beantragen, um Elterngeld beziehen zu können? Ich dachte, man beantragt nur den Grundbetrag, und beim Arbeitgeber läuft alles normal weiter. Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Antwort Luvi
von luvi am 13.01.2015, 22:58