Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit beantragen für Neugeborenes und Nutzung Rest-Elternzeit erstes Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit beantragen für Neugeborenes und Nutzung Rest-Elternzeit erstes Kind

MuenchenIsar

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Liebe Frau Bader, liebes Forum, unsere dritte Tochter wurde in den letzten Tagen geboren und wir haben noch mehrere Monate Rest-Elternzeit unserer ersten Tochter, die jedoch im August 8 Jahre alt wird. Wir würden nun gerne Elternzeit beantragen bei dem Arbeitgeber meiner Frau. Unsere Idee war, das wir folgt zu tun, auch um die Rest-Elternzeit der ersten Tochter nicht verfallen zu lassen, Gleichzeitig aber unter Einhaltung der Fristen (7 Wochen bzw. 13 Wochen). 1.) Elternzeit für das neugeborene Kind vom 4.3.24 (nach Mutterschutz) bis 8.4.2024 2.) Nutzung Restmonate Elternzeit erstes Kind vom 9.4.24 (in 13 Wochen) bis 20.8.2024 (Tag vor 8. Geburtstag) 3.) Weitere Elternzeit für das neugeborene Kind vom 21.8.2024 bis 3.1.2026 Das wäre insgesamt eine Elternzeit von 24 Monaten, aber unter Nutzung der Restmonate unserer ersten Tochter. Ist das so korrekt bzw möglich? Und ist das die beste Möglichkeit, das so zu beantragen? Viele Grüße, Michael


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte die Hinweise lesen. Hier sind nur allgemeine Fragen möglich, ich kann nicht individuelle Berechnungen vornehmen. Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Die Frist für die Mitteilung der Elternzeit (Mutter) liegt 7 Wochen vor dem Beginn, d.h. deine Frau muss 1 Woche nach der Geburt dem Arbeitgeber schriftlich Bescheid geben. Hat deine Frau die Elternzeit von Kind 2 fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes beendet?


MuenchenIsar

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Ja, meine Frau hat vor der Geburt des dritten Kindes gearbeitet. Viele Grüße, Michael


roza_soza

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Wenn der AG einverstanden ist, können es auch weniger als 13 Wochen sein. Würde ich klären .


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