Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit beantragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit beantragen

Sunrise271

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Guten Abend Frau Bader, mein Mann möchte gern 2 Monate Elternzeit beantragen. 1 Monat direkt nach der Geburt und 1 Monat dann später. Mein ET ist voraussichtlich der 17.02., es wird aber wohl ein geplanter Kaiserschnitt. Der Termin steht aber noch nicht fest. Kann er im Antrag dann auch einfach schreiben: Elternzeit 1.Lebensmonat direkt ab Geburt und dann noch zB. Elternzeit 03.09.-02.10.2021. Würde das so ausreichen? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, das geht so nicht. Wenn er zwei Monate nehmen und EG bekommen will, muss er Lebensmonate nehmen. Also ab 17.09 in Ihrem Beispiel. Ansonsten kann er schreiben "Ab Geburt, voraussichtlich..." Liebe Grüße NB


mellomania

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ja, reicht aus. wenn die geburtsurkunde dann da ist, reicht er das mit den korrekten daten nach. meldung aber erst 7 wochen vor voraussichtlichem ET stellen, der auf der schwangerschaftsbescheinigung steht. ob dann ks oder nicht, ist egal.


misses-cat

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Beim ersten Monat ja , beim zweiten nein um Elterngeld zu beziehen muss dein Mann zwei Lebensmonate vom Kind nehmen , immer beginnend am Geburtstag des Kindes ( also zum Beispiel 1 und 8 Lebensmonat) also wenn das Kind an einem 7 geboren wird beginnt der neue Monat immer am 9 und endet am 8


Sunrise271

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Okay! Danke für die Info!


misses-cat

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Wenn das Kind auf einen siebten geboren wird beginnt der Monat immer an einem 7 und endet auf einem 6, keine Ahnung was ich da für einen Dreher hatte


Felica

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Statt Datum besser bei beiden Lebensmonat angeben, also beispiel 1ter Lebensmonat und 7ter. Nennt er ein festes Datum ist er daran gebunden.


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