Emele123
Liebe Frau Bader, ich habe in der Elternzeit mit Elterngeldbezug ein lukratives Angebot erhalten von einer anderen Firma. Ich erwäge, den Arbeitgeber zu wechseln nach Ende meiner 12 Monate Elternzeit, möchte aber eigentlich einen Vollzeitvertrag mit Teilzeit in der Elternzeit verhandeln. Ich habe ansonsten Angst, mit einem Teilzeitvertrag beim neuen AG schlecht da zustehen. Dass ich nur in Teilzeit zur Verfügung stehe, war dem neuen Arbeitgeber auch von Beginn an so kommuniziert und für diesen OK. Ich habe Mal gelesen, dass man erst nach der Probezeit Anspruch auf Elternteilzeit hat, finde das aber gerade nirgends mehr. Meine Frage nun: Habe ich Anspruch beim neuen Arbeitgeber, direkt in Teilzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre meines Kindes zu starten? Oder ist es nicht so einfach? Für Ihre Antwort herzlichen Dank vorab! Viele Grüße von Emele123
Hallo, Sie können auch Elternteilzeit in der Probezeit nehmen. Ob sich diese dadurch verlängert ist gesetzlich nicht geregelt , kann aber im Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe bereits zwei Kinder und erwarte nun mein 3. Kind. Für Kind 1 habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt und habe dies vorzeitig wegen Mutterschutz von Kind 2 beendet. Für Kind 2 habe ich direkt die ganzen drei Jahre Elternzeit genommen und anschließend die Restelternzeit von Kind 1 angehängt. Nun ist es so, dass ich auch diese ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Ehemann hat direkt nach der Geburt unseres Sohnes zwei Monate Elternzeit genommen. Ich habe 1,5 Jahre Elternzeit und fange nächstes Jahr im Sommer wieder an zu arbeiten. Nun ist es so, dass wir nächstes Jahr, bevor ich meine neue Stelle antrete umziehen werden und unser Sohn dann dort in die Kita gehen wird. D ...
Liebe Frau Bader, ich möchte meinen Elternzeitantrag für drei Jahre stellen und nach einem Jahr Teilzeit wieder arbeiten (mache ich aktuell auch, 30/h/Woche). Meine Chefin ist damit einverstanden. Frage meinerseits: Kann der Arbeitgeber trotz voriger Genehmigung in einem Jahr sagen, dass mir, z.B. aus betrieblichen Gründen, doch keine Arbeit ...
Hallo ich möchte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Nun ist meine Lage diese: Ich möchte eigentlich 3 Jahre in Elternzeit gehen und davon 1 Jahr zu Hause bei dem Kind bleiben, in welchem ich auch Elterngeld beziehen möchte, und 2 Jahre Vollzeit zur Schule gehen und mich weiterbilden und dann mit Bafög über die Runden kommen. Mein ...
Hallo Fr. Bader, Ich habe letztes Jahr mein 1. Kind bekommen und war seitdem in EZ mit EG und 2 Monate nun ohne Einkommen. Nun habe ich in der 2. Jahreshälfte angefangen TZ in EZ zu arbeiten - bei meinem alten AG. Nun gab es wie jedes Jahr Weihnachtsgeld mit der Nov. Abrechnung. Nur für mich nicht. In der Buchhaltung nachgefragt sagte man mir, ...
Hallo Frau Bader, mein Vorhaben war bisher im Januar in Elternzeit zu gehen. Dieses Vorhaben habe ich meinem Arbeitgeber gegenüber auch ausgesprochen, ich hatte sogar bereits vorab einen Elternzeitantrag zum Gegencheck ausgefüllt per Email geschickt, allerdings sollte ich an diesem etwas korrigieren und außerdem muss der offizielle Antrag per P ...
Liebe Frau Bader, liebes Forum, unsere dritte Tochter wurde in den letzten Tagen geboren und wir haben noch mehrere Monate Rest-Elternzeit unserer ersten Tochter, die jedoch im August 8 Jahre alt wird. Wir würden nun gerne Elternzeit beantragen bei dem Arbeitgeber meiner Frau. Unsere Idee war, das wir folgt zu tun, auch um die Rest-Elternzei ...
Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...
Hallo Frau Bader, vielen lieben Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Ich habe bei meinem AG meine Elternzeit nie schriftlich beantragt. Ich habe nur mündlich vereinbart, mich vor dem Ablauf des 1. Jahres wieder zu melden, um zu sehen, ob es überhaupt eine passende Stelle für mich gibt, um evtl wieder zu starten. Ich hä ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gerade folgende Situation: Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...