Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passage. Wie sieht es rechtlich aus? Natürlicu möchte ich einfach mit meinem Arbeitgeber sprechen; dennoch würde ich gerne vorher die rechtliche Lage kennen. Dankeschön und Gruß, Malou