Liebe Frau Bader,
ich möchte meinen Elternzeitantrag für drei Jahre stellen und nach einem Jahr Teilzeit wieder arbeiten (mache ich aktuell auch, 30/h/Woche).
Meine Chefin ist damit einverstanden.
Frage meinerseits: Kann der Arbeitgeber trotz voriger Genehmigung in einem Jahr sagen, dass mir, z.B. aus betrieblichen Gründen, doch keine Arbeit gegeben werden kann?
Was wäre dann mit meinem Gehalt? Ich könnte ja auch kein Arbeitslosengeld beantragen…
Ich freue mich auf Nachricht.
Herzliche Grüße
von
Kh86
am 08.10.2021, 09:26
Antwort auf:
Bereits bewilligten Antrag TZ in Elternzeit nachträglich ablehnen?
Hallo,
lassen Sie es sich schriftlich geben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2021
Antwort auf:
Bereits bewilligten Antrag TZ in Elternzeit nachträglich ablehnen?
Melde die TZ direkt mit EZ an wenn der AG dem nicht zeitnah widerspricht, ist das bindend. Davon ab könntest du in der EZ auch mit seiner Zustimmung woanders arbeiten und für den Übergang auch ALG1 beziehen über die Anzahl der TZ-Stunden. Kinderbetreuung vorausgesetzt.
von
Felica
am 08.10.2021, 18:29