Hallo Frau Bader, danke für die Rückmeldung. Nein, es geht immer um den selben Arbeitgeber. Ich möchte bei meinem jetzigen AG die Elternzeit wie beschrieben um ein Jahr verlängern. Muss der Arbeitgeber hier aufgrund der vereinbartenTeilzeitbeschäftigung zustimmen? Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, würde aber nach 1,5 wieder Teilzeit in der Elternzeit bei meinem AG anfangen. Dadurch wäre ich ja durch die TZ Beschäftigung genau genommen noch im Bindungszeitraum. Mein Plan ist jetzt: Elternzeit 3 Jahre, nach 2,5 Jahren bei meinem AG in Teilzeit anfangen. Also das ganze Konstrukt nur um 1 Jahr verlängern. Kann der Arbeitgeber das ablehnen? Danke und VG Fluse
von Fluse am 26.11.2020, 13:36