Sabrina0721
Hallo Fr. Bader, Ich habe letztes Jahr mein 1. Kind bekommen und war seitdem in EZ mit EG und 2 Monate nun ohne Einkommen. Nun habe ich in der 2. Jahreshälfte angefangen TZ in EZ zu arbeiten - bei meinem alten AG. Nun gab es wie jedes Jahr Weihnachtsgeld mit der Nov. Abrechnung. Nur für mich nicht. In der Buchhaltung nachgefragt sagte man mir, dass im Antrag auf EZ (Formschreiben bzw Antrag der Firma) steht, dass wenn man im Jahr nicht 185 Tage gearbeitet hat, man keinen Anspruch hat. Nun ist es aber so, dass wirklich jeder Weihnachtsgeld bekommt (schon immer), auch Leute, die neu in der 2. Jahreshälfte bei uns anfangen bekommen zumindest Anteilig Weihnachtsgeld. Ist das denn so rechtens? Es gibt ja auch ein Gleichbehandlungsgesetz?! Wenn es generell nicht so wäre, würde ich mich darüber nicht mal ärgern. Aber wenn Leute die frisch bei uns anfangen zB im August/September anteilig bekommen und ich, die seit 15 Jahren dort beschäftigt ist nicht, kann ich das nicht nachvollziehen. Da fühlt man sich noch bestraft, dass man ein Kind bekommen hat und knapp über 1 Jahr in Babypause war. Vielen Dank vorab.
Hallo, ob man Weihnachtsgeld bekommt, hängt davon ab, welche Grundlagen es dafür gibt. Es kann im Tarifvertrag stehen oder im Arbeitsvertrag. Es kann auch eine Gewohnheit ausgezahlt werden, wenn der Arbeitgeber kein Vorbehalt erklärt hat. Letztlich besteht die Möglichkeit, es im Rahmen des Gleichbehandlung Grundsatzes zu halten. Dann wird aber auch nur gleich behandelt was gleich ist. Frage ist also ob alle Teilzeitkräfte (in Elternzeit) es bekommen oder nicht. Liebe Grüße NB
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Danke
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