Guten Abend,
Ich habe Mitte August meinen Mutterschutz beendet. - seit da bin ich in Elternzeit.
Muss mir mein AG mein 13. Gehalt im November auszahlen?
Es ist nichts vermerkt, dass es in Elternzeit passiert wird. Es ist nur vermerkt, dass der Mitarbeiterin im November ein 13. Gehalt ausgezahlt wird.
Kann ich mein AG darauf hinweisen? Schriftlich / mündlich, falls er dazu verpflichtet ist?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
von
Sara_M_98
am 25.11.2023, 18:30
Antwort auf:
Weihnachtsgeld in der Elternzeit
Hallo,
grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Gratifikationen bzw. 13. Gehalt.
Der Grund hierfür fußt in der Regel auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag betriebliche Übung oder Gleichstellungsgrundsatz.
Um beurteilen zu können, ob Ihnen das Weihnachtsgeld zusteht, müsste man also die rechtliche Grundlage hierfür kennen. Und die Frage klären, ob der Arbeitgeber hieran irgendwelche Voraussetzungen geknüpft hat.
Grundsätzlich ruhen jegliche Zahlungen während der Elternzeit. Der Anspruch müsste also noch in ihrer aktiven Zeit entstanden sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.11.2023