Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung nach der Elternzeit/muss Weihnachtsgeld zurück gezahlt werden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung nach der Elternzeit/muss Weihnachtsgeld zurück gezahlt werden

Stefanie1985

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Hallo, ich habe folgende Situation: Meine Tochter wurde im September 2019 geboren, ab Ende November war ich in Elternzeit und habe im November 2019 Weihnachtsgeld von meinem Arbeitgeber erhalten. Ich wurde ziemlich schnell mit meinem zweiten Kind schwanger, sodass ich die Elternzeit meiner Tochter vorzeitig beendet habe, und wieder in den Mutterschutz ging zum 19.11.20. Danach habe ich Elternzeit für meinen Sohn eingereicht bis 26.12.2022. Im November 2021 habe ich wieder Weihnachtsgeld von meinem Arbeitgeber erhalten. Nun ist es so, das ich eventuell ab Oktober/November 2022 die Möglichkeit hätte in einem anderen Betrieb eine Arbeitsstelle aufzunehmen. Heißt, ich würde meinen Arbeitsvertrag bei meinem jetzigen Arbeitgeber vor Beendigung der Elternzeit kündigen. Hat dieser das Recht das mir bezahlte Weihnachtsgeld das ich während meiner Elternzeiten erhalten habe zurück zu fordern? Vielen lieben Dank schon Mal im Vorraus. Liebe Grüsse Stefanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann ich pauschal nicht sagen. Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zahlungen kann an Bedingungen geknüpft sein. Liebe Grüße NB


mellomania

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hat dein AG was zurückgefordert? hab ich noch nie gehört..


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