Ireen01
Guten Tag, Ich bin im Mai ins Beschäftigungsverbot gegangen (Pflegeberuf), mein Sohn ist schon auf der Welt und bis einschließlich heute dem 28.11.2024 bin ich im Mutterschutz.. Meine Kollegen haben Weihnachtsgeld erhalten ich allerdings nicht.. Im Vertrag steht freiwillige Sonderzahlung.. Habe ich trotz oben genannter Gründe Anspruch auf Weihnachtsgeld..? Vielen lieben Dank Liebe Grüße Ireen
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage bzgl. des Anspruchs auf Weihnachts- und Urlaubsgeldes. Im Oktober 2013 hat meine Mutterschutzfrist begonnen, da mein Sohn dann zu früh geboren wurde, wurde diese von der Krankenkasse bis in den Februar 2014 verlängert. Ich habe im Anschluss Elternzeit bis 30.11.2014 eingereicht aber auch gleichze ...
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Hallo, und zwar stellt sich bei mir die Frage ob ich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld habe? Unser Sohn ist am 09.12.2017 zur Welt gekommen. Ab 05.11.2017-12.02.2018 war ich im Mutterschutz. Mitte September 2017 habe ich ein Beschäftigungsverblt von meinem Frauenarzt bekommen. Ich habe meine Elternzeit für zwei Jahre beantragt. Bekomme ich jetz ...
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