Guten Tag, Ich bin im Mai ins Beschäftigungsverbot gegangen (Pflegeberuf),  mein Sohn ist schon auf der Welt und bis einschließlich heute dem 28.11.2024 bin ich im Mutterschutz.. Meine Kollegen haben Weihnachtsgeld erhalten ich allerdings nicht.. Im Vertrag steht freiwillige Sonderzahlung.. Habe ich trotz oben genannter Gründe Anspruch auf Weihnachtsgeld..?   Vielen lieben Dank  Liebe Grüße Ireen