Hallo, die Geburt unseres Sohnes war am 22.8.
Bis zum Mutterschutz hatte ich ein Beschäftigungsvervot.
Jetzt beziehe ich Elterngeld.
1.Habe ich Anspruch auf ein anteiliges Weihnachtsgeld von meinem Arbeitgeber?
2. Ich beginne nächstes Jahr um September wieder mit der Arbeit. Steht mir dann Weihnachtsgeld zu?
von
s@bine
am 21.11.2018, 12:52
Antwort auf:
Habe ich Anspruch aufs Weihnachtsgeld?
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.11.2018
Antwort auf:
Habe ich Anspruch aufs Weihnachtsgeld?
Es kommt darauf an was vertraglich oder tariflich geregelt ist.
von
chrissicat
am 21.11.2018, 21:50