Takatuka
Guten Tag Frau Bader, vielleicht könnten Sie in folgender Angelegenheit weiterhelfen (auch wenn es sich primär um das Arbeitsrecht handelt). Ich habe meine Arbeitsstelle zum 30.11.16 gekündigt. Der AG überwies mir mit dem Dezembergehalt kein Weihnachtsgeld und berief sich auf die Arbeitsvertragsrichtlinien des AVR.HN. Grund der Ablehnung: Kündigung hätte zum 31.12. erfolgen müssen. In meinem Arbeitsvertrag fand ich diesbezügl. keinen Hinweis! Sind Stichtage für Kündigung - die Auswirkungen auf das Weihnachtsgeld haben rechtens? Laut §37 des AVR.HN steht in (1) ....dass ein Anspruch auf Sonderz. besteht, wenn das Arbeitsverhältnis bis zum 31.12. besteht. in Abs. (4) jedoch, dass ....vor dem 31.12. des laufenden Jahres endet, wird das Sonderzahlungsentgelt für den wollen Monat ohne Entgelt um ein Zwölftel gekürzt. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Freundliche Grüße
RUB
chrissicat
Hier ist der Arbeitgeber im Recht sofern die AVR.HN auf deinen Arbeitsvertrag Anwendung gefunden haben. Die einzelnen Regelungen, die die AVR beinhalten, müssen nicht noch einmal im Arbeitsvertrag genannt werden.
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