MamaHerzensglueck32
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht geplant, nach Ablauf der Elternzeit zu meinem bisherigen Arbeitgeber zurückzukehren. Stattdessen beabsichtige ich, das Arbeitsverhältnis erst gegen Ende der Elternzeit zu kündigen. In diesem Zusammenhang habe ich einige Fragen: Muss ich meinem Arbeitgeber die neue Anschrift nach dem Umzug mitteilen? Geplant ist, dass ich mich zum 01.09.2026 in Nordrhein-Westfalen ummelde. Hat diese Wohnsitzänderung irgendwelche Auswirkungen auf mein bestehendes Arbeitsverhältnis während der Elternzeit? Kann mein Arbeitgeber aufgrund des Umzugs oder der neuen Meldeadresse irgendwelche Maßnahmen ergreifen oder Nachteile für mich geltend machen? Ist es grundsätzlich möglich, die Elternzeit vollständig in Nordrhein-Westfalen zu verbringen und das Arbeitsverhältnis erst zum Ende der Elternzeit zu kündigen, oder müsste ich bereits mit dem Umzug kündigen? Über eine Einschätzung beziehungsweise kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ein Umzug während der EZ ist unproblematisch. Da noch ein Arbeitsverhältnis besteht, müssen Sie die neue Adresse mitteilen. Die Kündigungsfrist zum ende der EZ beträgt 3 Mo. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Während der EU kannst du wohnen wo du willst.
KielSprotte
Während der EZ kannst du wohnen wo du willst.
Suomi
Die Adresse musst Du Deinem AG natürlich mitteilen. Postalisch muss er Dich ja erreichen können.
Neverland
Nur mal so, jeder Arbeitnehmer kann grundsätzlich wohnen wo er möchte. Man muss halt sicherstellen, dass man dann auch zur Arbeit kommt. ist ja bei Pendlern auch kein Problem, arbeiten in Niedersachsen, wohnen in NRW. und Niedersachsen grenzt ja an NRW, da ist das noch häufiger "Normalität". Ist halt etwas komplizierter wegen der unterschiedlichen Feiertage und Ferienzeiten. In der EZ ruht dein Arbeitsverhältnis, insofern spielt der Arbeitsweg dann keine Rolle. es kann dem AG also egal sein wo du wohnst und er kann auch nichts dagegen machen. Solange du auch nach der EZ kein Problem hättest mit dem Arbeitsweg, müsstest du nicht mal dann kündigen. Arbeitsweg ist halt deine Sache. Das würde ich umso mehr im Hinterkopf haben, da du ja nur 2 Jahre der 3 Jahre EZ planst zu nehmen. Es wäre also auch eine Option, dann das 3te Jahr dran zu hängen, das könnte der AG auch nicht verweigern wenn du mindestens 2 Jahre einreichst. Wir haben übrigens einen Kunden der wohnt in Bayern, jede zweite Woche arbeitet er hier in NRW, die andere im Homeoffice dann daheim in Bayern. Macht der seit vielen Jahren. Adressänderungen müssen dem AG immer zeitnah mitgeteilt werden.
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