Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht geplant, nach Ablauf der Elternzeit zu meinem bisherigen Arbeitgeber zurückzukehren. Stattdessen beabsichtige ich, das Arbeitsverhältnis erst gegen Ende der Elternzeit zu kündigen. In diesem Zusammenhang habe ich einige Fragen: Muss ich meinem Arbeitgeber die neue Anschrift nach dem Umzug mitteilen? Geplant ist, dass ich mich zum 01.09.2026 in Nordrhein-Westfalen ummelde. Hat diese Wohnsitzänderung irgendwelche Auswirkungen auf mein bestehendes Arbeitsverhältnis während der Elternzeit? Kann mein Arbeitgeber aufgrund des Umzugs oder der neuen Meldeadresse irgendwelche Maßnahmen ergreifen oder Nachteile für mich geltend machen? Ist es grundsätzlich möglich, die Elternzeit vollständig in Nordrhein-Westfalen zu verbringen und das Arbeitsverhältnis erst zum Ende der Elternzeit zu kündigen, oder müsste ich bereits mit dem Umzug kündigen? Über eine Einschätzung beziehungsweise kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen