Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutz in Elternzeit

Frage: Kündigungsschutz in Elternzeit

Fri3da

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungsschutz zu profitieren. Derzeit arbeitet er knapp 1,5h über der Grenze, die würde er dann entsprechend noch reduzieren. Das ist grundsätzlich beim Arbeitgeber kein Problem. Vorgesehen war ursprünglich vor der aktuellen Situation, dass er zwei Monate Elternzeit nimmt und Basiselterngeld (entsprechend der neuen Regelung versetzt zu mir) bezieht. Ist das mit unserem neuen Plan möglich? Also beispielsweise für die Lebensmonate 1 und 6 EZ zu nehmen und Basiselterngeld zu beziehen und für die Monate 2-5, sowie 7-24 Teilzeit in EZ zu arbeiten? Und noch eine weitere Frage zum Kündigungsschutz: Die Elternzeit soll mit Geburt des Kindes beginnen und sich dementsprechend an den Lebensmonaten orientieren. In der MItteilung über die EZ kann demnach ja kein genaues Startdatum angegeben werden, sondern soetwas wie “Ab Geburt des Kindes, voraussichtlich ET XX”. Wie sieht denn in diesem Fall der Kündigungsschutz aus? Meines Wissens greift dieser bereits mit MItteilung der Elternzeit innerhalb der Antragsfrist bzw. maximal eine Woche vorher. Also bei der Frist des Vaters maximal 8 Wochen vor Beginn der EZ. Wenn nun die Mitteilung über die ET 8 Wochen vor ET beim Arbeitgeber eingeht und in etwa wie oben formuliert ist, müsste der Kündigungsschutz schon ab der Mitteilung greifen, auch wenn es dann möglicherweise mehr als 8 Wochen sind, oder? (und vielleicht noch eine dritte Frage, wenn es nicht zu unverschämt ist: Ich selbst arbeite als Angestellte in einem Beruf, der eine Zulassung voraussetzt, die wiederum bestimmte Kosten und Pflichten nach sich zieht. Eine Pausierung für die Zeit der EZ gibt es da leider nicht. Wäre es aus Ihrer Sicht möglich, diese für die Zeit der EZ zurückzugeben und anschließend neu zu beantragen (grundsätzlich wohl möglich), oder mache ich mich dadurch meinem AG gegenüber angreifbar? Wäre das Fehlen der Zulassung ein Kündigungsgrund trotz Elternzeit, auch wenn ich sowieso nicht während der EZ arbeiten werde?) Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Rückmeldung 🙂


Dojii

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Richtig, wenn die Elternzeit mit Geburt des Kindes beginnen soll, greift der Kündigungsschutz 8 Wochen vor dem errechneten ET, egal wann das Kind dann tatsächlich geboren wird.  Und er sollte die Lebensmonate des Kindes direkt nennen, also "ab Geburt des Kindes (vor. ET ist XXXXXX) für 24 Lebensmonate/bis einschließlich 24. Lebensmonat." Und dann erläutern in welchen Lebensmonaten er wie in TZ arbeiten will. 


Fri3da

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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung :) Danke für die Konkretisierung, das werden wir so machen!


KielSprotte

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Könnte aber nach hinten losgehen: Bei der EZ hat der AG kein Mitspracherecht, aber die TZ in EZ kann er ablehnen - seien wir ehrlich, irgendein Grund findet sich da.  Die EZ kann dein Mann nicht zurückziehen, da er sich mit Meldung festlegt. Es könnte also passieren, dass ihr dann genau das Gegenteil erreicht und plötzlich von deinem EG leben müsstet bzw dein Mann sich eine TZ Stelle in EZ bei einem anderen AG suchen muss....... Nur mal so in den Raum geworfen.


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