Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutz in Elternzeit

Frage: Kündigungsschutz in Elternzeit

Fri3da

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungsschutz zu profitieren. Derzeit arbeitet er knapp 1,5h über der Grenze, die würde er dann entsprechend noch reduzieren. Das ist grundsätzlich beim Arbeitgeber kein Problem. Vorgesehen war ursprünglich vor der aktuellen Situation, dass er zwei Monate Elternzeit nimmt und Basiselterngeld (entsprechend der neuen Regelung versetzt zu mir) bezieht. Ist das mit unserem neuen Plan möglich? Also beispielsweise für die Lebensmonate 1 und 6 EZ zu nehmen und Basiselterngeld zu beziehen und für die Monate 2-5, sowie 7-24 Teilzeit in EZ zu arbeiten? Und noch eine weitere Frage zum Kündigungsschutz: Die Elternzeit soll mit Geburt des Kindes beginnen und sich dementsprechend an den Lebensmonaten orientieren. In der MItteilung über die EZ kann demnach ja kein genaues Startdatum angegeben werden, sondern soetwas wie “Ab Geburt des Kindes, voraussichtlich ET XX”. Wie sieht denn in diesem Fall der Kündigungsschutz aus? Meines Wissens greift dieser bereits mit MItteilung der Elternzeit innerhalb der Antragsfrist bzw. maximal eine Woche vorher. Also bei der Frist des Vaters maximal 8 Wochen vor Beginn der EZ. Wenn nun die Mitteilung über die ET 8 Wochen vor ET beim Arbeitgeber eingeht und in etwa wie oben formuliert ist, müsste der Kündigungsschutz schon ab der Mitteilung greifen, auch wenn es dann möglicherweise mehr als 8 Wochen sind, oder? (und vielleicht noch eine dritte Frage, wenn es nicht zu unverschämt ist: Ich selbst arbeite als Angestellte in einem Beruf, der eine Zulassung voraussetzt, die wiederum bestimmte Kosten und Pflichten nach sich zieht. Eine Pausierung für die Zeit der EZ gibt es da leider nicht. Wäre es aus Ihrer Sicht möglich, diese für die Zeit der EZ zurückzugeben und anschließend neu zu beantragen (grundsätzlich wohl möglich), oder mache ich mich dadurch meinem AG gegenüber angreifbar? Wäre das Fehlen der Zulassung ein Kündigungsgrund trotz Elternzeit, auch wenn ich sowieso nicht während der EZ arbeiten werde?) Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Rückmeldung 🙂


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist ja schon ausführlich beantwortet, da kann ich nichts mehr hinzufügen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Richtig, wenn die Elternzeit mit Geburt des Kindes beginnen soll, greift der Kündigungsschutz 8 Wochen vor dem errechneten ET, egal wann das Kind dann tatsächlich geboren wird.  Und er sollte die Lebensmonate des Kindes direkt nennen, also "ab Geburt des Kindes (vor. ET ist XXXXXX) für 24 Lebensmonate/bis einschließlich 24. Lebensmonat." Und dann erläutern in welchen Lebensmonaten er wie in TZ arbeiten will. 


Fri3da

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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung :) Danke für die Konkretisierung, das werden wir so machen!


KielSprotte

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Könnte aber nach hinten losgehen: Bei der EZ hat der AG kein Mitspracherecht, aber die TZ in EZ kann er ablehnen - seien wir ehrlich, irgendein Grund findet sich da.  Die EZ kann dein Mann nicht zurückziehen, da er sich mit Meldung festlegt. Es könnte also passieren, dass ihr dann genau das Gegenteil erreicht und plötzlich von deinem EG leben müsstet bzw dein Mann sich eine TZ Stelle in EZ bei einem anderen AG suchen muss....... Nur mal so in den Raum geworfen.


WonderWoman

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die reduzierung der stunden kann der ag so oder so aus dringenden betrieblichen gründen ablehnen, egal ob ez oder keine ez, das stimmt. aber wenn er dringende betriebliche gründe für ein ablehnen der tz findet dann findet er auch dringende betriebliche gründe für eine kündigung, und dann hat der mann gar nichts mehr. so oder so kann es sein, dass er sich was anderes suchen muss. aber im falle der ez hat er immerhin noch einen (ruhenden) av in der hinterhand.


Neverland

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Davon ab, wenn der Mann jertzt bereits schon in TZ arbeitet und innerhalb der EZ um 1,5 Std kürzen will und der AG das dann ablehnt, dann dürfte der AG in ziemlicher Erklärungsnot kommen wenn das ganze vor Gericht geht. Insofern würde ich den Hinweis zwar im Hinterkopf behalten, aber nicht weiter beachten. Zumal wenn TZ in den Betrieb kein Problem ist. Davon ab muss ein AG die Ablehnung genau und konket begründen. Der lappidare Hinweis, machen wir nicht oder ähnliches reicht da nicht. Das alleine dürfte bei einer Kürzung um 1,5 Std - 2 Std kaum begründbar sein. da lacht jeder Richter den AG aus. 


KielSprotte

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Denkfehler: eine Beschäftigung innerhalb der EZ zählt als neues Arbeitsverhältnis!  Dein alter Vertrag ruht während der EZ und du bekommst einen neuen auf die EZ befristeten Vertrag. Da es dem AG wirtschaftlich scheinbar nicht gut geht, könnte u.U. auch Kurzarbeit im Raum stehen.......und dann darf!! er noch nicht einmal neue Verträge abschliessen. Genauso wenn ein Kollege gekündigt werden sollte: der erhebt Kündigungsschutzklage und argumentiert "Herr XY hat einen neuen Vertrag in EZ bekommen, stattdessen hätte ich die EZ Vertretung machen können......da widerspricht kein Richter.  Also ich halte die angedachte Vorgehensweise nicht klug.


Fri3da

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Was wäre denn deiner Meinung nach die Alternative? Finanziell sind aktuell nur 2 Monate EZ meines (deutlich mehr verdienenden) Mannes drin. Ich war vor der Schwangerschaft und nach Ende der Elternzeit für unser erstes Kindes mit 50% in Teilzeit. Allerdings mit wie gesagt deutlich niedrigerem Gehalt. Wenn mein Mann jetzt nur EZ für die beiden Monate beantragt, in denen er EG bezieht, wäre er dazwischen ja problemlos kündbar. Kurzarbeit  ist eher unwahrscheinlich, viel mehr möchte man dort großzügig "aussortieren", auf andere Teilbereiche des Unternehmens verschieben und die teils "teuren" Mitarbeitenden loswerden. Arbeit gibt es laut meinem Mann wohl eigentlich genug 🙄


WonderWoman

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bs kielsprotte selbstverständlich kann tz in ez wie jede andere veränderung der az innerhalb des bestehenden av stattfinden. wenn man brückentz oder die höchst umstrittene lifestyle-tz beantragt ist das ja auch kein neuer av. tz in ez ist keine andere form der tz. wenn man schon vor der ez unter 32h arbeitet kann man auch nur ez ohne veränderung der az vereinbaren. ich händle das bei meinen ma so und würde das auch jedem an empfehlen damit die tz (egal ob in ez oder aus anderen gründen) safe bei er betriebszugehörigkeit  etc. zählt. und für mich als ag hat das den vorteil dass ich die anderen teile des av nicht neu verhandeln muss. war nicht vor ein paar tagen die besorgte frage hier von einer deren ag das genau so gehändelt hat? ich weiß nicht mehr was das problem der an mit der vorgehensweise war, aber es gab da eine frage, meine ich.


KielSprotte

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wonderwoman  Aber er arbeitet aktuell über die 32 Std Grenze, also nichts mit "alles bleibt beim Alten".


Neverland

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@Kielsprotte Du irrst, klar kann man einen neuen AV in der EZ machen. Die Regel ist aber, das der bestehende AV für die Dauer der EZ entsprechend angepasst wird. Da der Gesetzgeber das auch so vorsieht. 


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