Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Besonderer Kündigungsschutz in Elternzeit

Frage: Besonderer Kündigungsschutz in Elternzeit

Bella1

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich gehe nach einem Jahr Elternzeit wieder in TZ arbeiten, habe ich für die nächsten 2 Jahre (da die Elternzeit ja 3 Jahre wäre) einen besondern/speziellen Kündigungsschutz? Danke für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nur, wenn sie in Elternzeit sind. Wenn Sie keine Zeit arbeiten wollen, ist es sinnvoller, bei dem Arbeitgeber Teilzeit zu beantragen während der Elternzeit. Dann haben sie Kündigungsschutz. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nur wenn Du TZ in EZ machst. Wieviel EZ hast Du denn beim AG angemeldet? Wenn es nur das eine Jahr war, dann muss der AG zustimmen wenn Du weiterhin EZ machen willst. Du kannst ja auch TZ nach der EZ arbeiten, dann aber hast Du meine ich keinen besonderen Kündigungsschutz mehr (zumindest nicht 1 Jahr nach der Geburt - ich meine der Kündigungsschutz ist 4 Monate nach der Entbindung bzw. solange wie man EZ hat). LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne während meiner Elternzeit Teilzeit (Planung: 30 h/Woche) arbeiten. Darauf habe ich ja prinzipiell ein Anrecht oder ? Mein Arbeitgeber beschäftigt über 500 Angestellte und ich bin bereits seit 1999 (davon 3 jahre Ausbildung) ununterbrochen hier tätig. Wie sieht das aber mit dem Kündigungsschutz in dieser Ze ...

Mein Mann plant bei unserem 2.Kind 1 Jahr Elternzeit zu nehmen. Ich bin seit der Geburt unseres Großen in Elternzeit und werde sie jetzt um das 3. Jahr verlängern. Mein Mann bliebe also quasi für´s Baby Zuhause. Da wir es uns finanziell gut erlauben können freuen wir uns schon sehr darauf. Ein wenig Sorge haben wir, ob das in der Firma meines Mann ...

Hallo, entschuldigen Sie bitte folgende (vielleicht etwas dumme) Frage: Ist der Vater in der Elternzeit kündbar oder steht er unter Kündigungsschutz? Der Mutter darf doch während der Elternzeit nicht gekündigt werden, richtig? Aber direkt am 1. Arbeitstag kann der Ag sie kündigen, oder? Danke!

Sehr geehrte Fr.Bader, ich habe am 1.01.2010 eine neue Stelle mit nen halben Jahr Probezeit und danach einen unbefristeten Vollzeitvertrag begonnen. Nach 6 Wochen habe ich erfahren das ich schwanger bin. Da ich als Krankenschwester im Außendienst arbeite habe ich gleich ein Beschäftigungsverbot bekommen...da ich nur 1Jahr Elternzeit genommen hab ...

Hallo Frau Bader, unsere Tochter wurde am 12.04.13 geboren, ich hatte ursprünglich 1 Jahr Elternzeit beantragt, musste aber gezwungenermaßen Elternzeit verlängern, weil wir (trotz Anmeldung/Vormerkung im September 2012) keinen Krippenplatz bekommen haben... Meine Elternzeit hatte ich um 6 Monate verlängert und mein AG hat auch zugestimmt. Me ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin noch bis 31.5.17 bei meinem Arbeitgeber in Elternzeit, möchte aber ab 01.09.16 bei einem neuen Arbeitgeber 600 km entfernt, eine Teilzeitarbeit annehmen. Stimmt es, dass ich beim jetzigen Arbeitgeber einen Antrag stellen muss, oder reicht, dass ich diesen in Kenntnis setzte? Innerhalb welcher Frist muss dies erfo ...

Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell bis zum 19.09.2019 in Elternzeit. Mein Arbeitgeber hat mir angekündigt, dass ich nach meiner Elternzeit betriebsbedingt gekündigt werde. Nun überlegen wir, wie es wäre wenn vor Ablauf meiner Elternzeit wieder schwanger werden würde. Bestünde ein Kündigungsschutz? Wird der Lohn dann nach der Elternzeit fortgezahl ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...