Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Besonderer Kündigungsschutz in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Besonderer Kündigungsschutz in Elternzeit

Bella1

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Hallo Frau Bader, ich gehe nach einem Jahr Elternzeit wieder in TZ arbeiten, habe ich für die nächsten 2 Jahre (da die Elternzeit ja 3 Jahre wäre) einen besondern/speziellen Kündigungsschutz? Danke für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nur, wenn sie in Elternzeit sind. Wenn Sie keine Zeit arbeiten wollen, ist es sinnvoller, bei dem Arbeitgeber Teilzeit zu beantragen während der Elternzeit. Dann haben sie Kündigungsschutz. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Nur wenn Du TZ in EZ machst. Wieviel EZ hast Du denn beim AG angemeldet? Wenn es nur das eine Jahr war, dann muss der AG zustimmen wenn Du weiterhin EZ machen willst. Du kannst ja auch TZ nach der EZ arbeiten, dann aber hast Du meine ich keinen besonderen Kündigungsschutz mehr (zumindest nicht 1 Jahr nach der Geburt - ich meine der Kündigungsschutz ist 4 Monate nach der Entbindung bzw. solange wie man EZ hat). LG Sabine


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