Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten.   Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024).   Aktuell bin ich im Dezember aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung krankgeschrieben. Mein zweites Kind wird voraussichtlich im Mai 2026 geboren.   Nun stellt sich für mich die Frage: Gibt es eine Möglichkeit, wieder das gleiche oder ein ähnliches Elterngeld wie beim ersten Kind zu erhalten? Insbesondere interessiert mich, wie sich mein Minijob, mein Kleingewerbe und meine aktuelle Krankschreibung aufgrund der Schwangerschaft auf die Berechnung des neuen Elterngeldes auswirken.   Vielen Dank im Voraus!