Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gleiches Elterngeld möglich?

Frage: Gleiches Elterngeld möglich?

Aley

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Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten.   Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024).   Aktuell bin ich im Dezember aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung krankgeschrieben. Mein zweites Kind wird voraussichtlich im Mai 2026 geboren.   Nun stellt sich für mich die Frage: Gibt es eine Möglichkeit, wieder das gleiche oder ein ähnliches Elterngeld wie beim ersten Kind zu erhalten? Insbesondere interessiert mich, wie sich mein Minijob, mein Kleingewerbe und meine aktuelle Krankschreibung aufgrund der Schwangerschaft auf die Berechnung des neuen Elterngeldes auswirken.   Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds greift, wenn die selbst. Tätigkeit im Einkommenssteuerbescheid erscheint, die Regel, dass als Bemessungszeitraum das letzte abgeschlossene KJ zählt. Dieses kann man aber ausklammern, wenn eine schwangerschatsbedingte Krankschreibung vorliegt. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Kind wird 2026 geboren, somit ist das Kalenderjahr 2025 (Einkommenssteuerbescheid) für das EG die Grundlage. Krankschreibung im Minijob hat keine Auswirkung.


Dojii

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Wieso sollte eine Krankschreibung im Minijob keine Auswirkungen haben? Das Elterngeldgesetz unterscheidet nicht, wo man krankgeschrieben wird. Liegt eine schwangerschaftsbedingte Krankschreibung vor, hat man das Recht auszuklammern. Wenn es kein Krankengeld gab, muss man es eben (nur) über das Attest des Arztes belegen. Der Zusatz, dass eine nachweisbare Einkommenminderung vorliegen muss, wurde ab 01.05.2025 auf dem Gesetz gestrichen. Nun reicht einfach nur eine einfache schw.bed. Krankschreibung, selbst wenn dadurch kein Krankengeld bezogen wurde.  Auch eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung in einer selbstständigen Tätigkeit kann so ganz einfach ausgeklammert werden.  In dem Fall könnte man 2025 aufgrund der Erkrankung ausklammern und 2024 sowie 2023 aufgrund des Elterngeldbezuges.  Damit würde sich das neue Elterngeld aus Januar bis Dezember 2022 errechnen. 


Aley

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Vielen Dank für den Hinweis! Muss ich 2026 auch "krank" sein oder geht es wirklich nur um 2025?


Dojii

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Es geht nur um 2025, alles in 2026 wird ohnehin ignoriert. 


Aley

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Vielen Dank für deine Antwort. Reicht es tatsächlich aus wenn ich in einem Monat 2025 3 Wochen krankgeschrieben war um das komplette Jahr auszuklammern?   


Dojii

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Ein einziger Tag ist schon ausreichend. 


Aley

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Herzlichen Dank für die tolle Hilfe. Was muss ich denn wo genau ausfüllen? Ist es ein spezieller Antrag für Selbstständige? Noch eine Frage: gibt es einen Mindestumsatt für selbstständige?


Aley

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Hallo Frau Bader, herzlichen Dank für Ihre Antwort. Eine Frage hätte ich noch, gibt es einen Mindestumsatz für das Kleingewerbe?


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