Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. Elternteil II war vor der Geburt familienmitversichert (bei Elternteil I) und geht keiner Erwerbstätigkeit nach. Während des Bezugs von Basis-Elterngeld (Elternteil 1) besteht die beitragsfreie gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. -> Wie ist die Situation, wenn nach dem Basis-Elterngeld Bezug (von Elternteil 1), beim Elterngeld auf die Partnermonate (Elternteil 2) gewechselt werden soll und Elterngeld 2 im Anschluss vier Monate Elterngeld Plus erhält? ->Bleibt die beitragsfreie gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für beide Eltern erhalten oder muss Elternteil 1 ab dem Wechsel auf Partnermonate (da ohne Arbeitgeber) sich freiwillig in der Kranken- und Pflegeversicherung absichern und zumindest den Mindestbeitrag bezahlen? Für Elternteil 2 heißt es u.a. auch beim Bund, dass die beitragsfreie Krankenversicherung als zuvor familienmitversichertes Mitglied weiterhin bestehen bleibt. Aber gilt dieses auch für den Ehepartner (Elternteil 1)?  Wie bereits geschrieben, war Elternteil 2 vor der Geburt über Elternteil 1 familienmitversichert in der GKV, es lag keine Pflichtmitgliedschaft in der GKV vor. Eine eigene Hauptmitgliedschaft für Elternteil 2 (mit anschließender Familienmitversicherung von Elternteil 1 und Nachwuchs) schließt sich auch aus, da hier kein Erwerbseinkommen vorliegt, dass einen Anspruch begründen würde. Daher würden mich hier Einschätzungen und Erfahrungen sehr interessieren, auch wenn es dieses Konstellation wahrscheinlich nur selten gibt. Danke.