Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld

Frage: Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld

Tiramisu25

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Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rahmen selbständig gearbeitet. Elternteil 2 ist mit Elternteil 1 verheiratet, war zuvor ebenfalls pflichtversichert in der GKV, ist dann aber über Elternteil 1 in die kostenfreie Familienversicherung gewechselt, über die auch der Nachwuchs abgesichert ist. Im Elterngeldbezug ist ja die Kranken- und Pflegeversicherung, wenn keine höheren sonstigen Einkünft vorliegen, beitragsfrei. Zu den Fragen: 1. Wie ist es, wenn nach der Basis Elterngeld Bezugszeit von Elternteil 1, Elternteil 2 die so genannten Partnermonate im Elterngeld (z. B. 4 Monate Elterngeld Plus) beantragt und in Anspruch nimmt?  Läuft dann die Kranken- und Pflegeversicherung wie gehabt für alle beitragsfrei weiter? Bleibt Elterngeld 2 dann einfach familienmitversichert oder braucht es dann eine eigene Mitgliedschaft (beitragsfrei) von Elternteil 2, um über diese dann auch Elternteil 1 und Nachwuchs im Rahmen der Familienmitversicherung beitragsfrei weiterversichern zu lassen,bis der Elterngeld Plus Anspruch (Partnermonate) entfällt. 2.Wie hoch dürfen die Einkünfte von Elternteil 1 in der nebenberuflichen Selbständigkeit sein, um weiterhin beitragsfrei bis zum Ende der Partnermonate im Elterngeld (mit-)versichert zu bleiben? Vor allem wie ist es bei schwankenden Einkünften in den 4 Monaten als Selbständige. Kann man dann wieder in die beitragsfreie Mitversicherung wechseln, wenn sich die Einkünfte wieder stark reduzieren? Ich danke für Informationen und Erfahrungswerte zum in meinen Augen doch komplexen Sachverhatl. Danke für alle Mühen und Unterstützung im Voraus. Wünsche frohe Weihnachten.   Tiramisu25


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo,  entscheidend ist ET1 und dessen Status.  Wenn er/sie ArbG1/EG bekommt, besteht beitragsfreie KK. Bzgl. der Selbstständigkeit hängt es von der Höhe der Einkünfte ab.   Liebe Grüße NB 


Ani123

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Wenn das EG der Kindsmutter endet, endet auch die beitragsfreie Versicherung bei der Krankenkasse. Da der Kindsvater und das Kind über die Kindsmutter familienversichert sind, sind sie mit Ende vom EG der Kindsmutter nicht mehr versichert. Bezieht im Anschluss der Kindsvater EG, so können Kindsmutter und das Kind darüber familienversichert werden. Das muss der Krankenkasse mitgeteilt werden. Arbeitet der Kindsvater? So kann er auch ohne EG seine Frau und Kind mit familienversichern. Arbeitet er selbständig und die Kindsmutter auch, so muss nach dem EG eine freiwillig gesetzlich Krankenversicherung oder PKV abgeschlossen werden.  Sollte die Kindsmutter wieder ALG1 beziehen, so kann sie das nur in der Höhe bezogen werden wie das Kind betreut ist. Ist das Kind nicht betreut kann kein ALG1 bezogen werden. VZ angeben obwohl es nur TZ betreut ist ist Betrug.  Das Ziel sollte sein, dass das Kind betreut ist, so dass beide Elternteile arbeiten können und sich selbst finanzieren können. Somit wären sie gesetzlich krankenversichert.  Wegen des Verdienst können sie einen Onlinerechner verwenden. Damit wissen sie wieviel verdient werden darf. 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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