Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rahmen selbständig gearbeitet. Elternteil 2 ist mit Elternteil 1 verheiratet, war zuvor ebenfalls pflichtversichert in der GKV, ist dann aber über Elternteil 1 in die kostenfreie Familienversicherung gewechselt, über die auch der Nachwuchs abgesichert ist. Im Elterngeldbezug ist ja die Kranken- und Pflegeversicherung, wenn keine höheren sonstigen Einkünft vorliegen, beitragsfrei. Zu den Fragen: 1. Wie ist es, wenn nach der Basis Elterngeld Bezugszeit von Elternteil 1, Elternteil 2 die so genannten Partnermonate im Elterngeld (z. B. 4 Monate Elterngeld Plus) beantragt und in Anspruch nimmt?  Läuft dann die Kranken- und Pflegeversicherung wie gehabt für alle beitragsfrei weiter? Bleibt Elterngeld 2 dann einfach familienmitversichert oder braucht es dann eine eigene Mitgliedschaft (beitragsfrei) von Elternteil 2, um über diese dann auch Elternteil 1 und Nachwuchs im Rahmen der Familienmitversicherung beitragsfrei weiterversichern zu lassen,bis der Elterngeld Plus Anspruch (Partnermonate) entfällt. 2.Wie hoch dürfen die Einkünfte von Elternteil 1 in der nebenberuflichen Selbständigkeit sein, um weiterhin beitragsfrei bis zum Ende der Partnermonate im Elterngeld (mit-)versichert zu bleiben? Vor allem wie ist es bei schwankenden Einkünften in den 4 Monaten als Selbständige. Kann man dann wieder in die beitragsfreie Mitversicherung wechseln, wenn sich die Einkünfte wieder stark reduzieren? Ich danke für Informationen und Erfahrungswerte zum in meinen Augen doch komplexen Sachverhatl. Danke für alle Mühen und Unterstützung im Voraus. Wünsche frohe Weihnachten.   Tiramisu25