Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag Basiselterngeld Partnermonate 2. monat zurückziehen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antrag Basiselterngeld Partnermonate 2. monat zurückziehen

MartijnSterk

Hallo ich habe als Vater für 2 Monate (Partnermonate) Basiselterngeld beantragt. Ein monat habe ich am Anfang geburt meiens sohn genommen, der 2. monat liegt in der zukunft. "Es ist jedoch so, dass ich in der Zwischenzeit den Job gewechselt habe und die zweite Monat eigentlich nicht nehmen möchte, da er genau in meine Probezeit fällt. Ist es möglich, den zweiten Monat beim Elterngeld ohne Konsequenzen zu stornieren?" VG


Hallo, was heißt stornieren? Haben Sie denn beim neuen AG die EZ beantragt? Sonst haben Sie keine, der neue AG kann ja nichts vom Antrag beim alten AG wissen. Wenn Sie den 2. Monat nicht nehmen müssen Sie das erhaltene EG zurückzahlen. Liebe Grüße NB


WonderWoman

dann musst du das elterngeld für den 1. monat zurückzahlen. ansonsten wiederhole ich das was ich weiter unten auch einem anderen vater schrieb: wo ist das problem? bist du so dringend auf den job angewiesen? du beantragst die ez 7 wochen vor beginn und hast sofortigen kündigungsschutz trotz probezeit. während der ez hast du ebenfalls kündigungschutz. wenn der ag dir dann nach der ez kündigt winkst du freundlich und suchst dir einen kinderfreundlichen ag. den wirst du so oder so brauchen die nächsten jahre.


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