Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beantragt. Beantragt wurden bei der Elterngeldstelle die Partnermonate als ElterngeldPlus (so dass die Leistung über 4 Monate gestreckt wird) Bislang gab es noch keine Bescheid der Elterngeldstelle, doch die beruflichen Umstände bei A und B haben sich geändert, so dass es nun für die Beiden von Vorteil wäre, wenn Sie bei den Partnermonaten nur noch 2 statt 4 mit Elterngeld Plus beziehen würden. Bei den Partnermonaten wird ja immer der Verdienst in den Monaten geprüft, erfolgt dieses tagesgenau oder auf den Monat? Beispiel: Kind ist am 15.5 geboren, das Elterngeld wird dann immer vom 15.5.-14.6., 15.6.-14.7. etc. ausgezahlt. Ist der Vergleichszeitraum dann auch z. B. 15.11.-14.12. und 15.12.-14.01. oder prüft die Elterngeldstelle nur die Verdienste von zwei kompletten Monaten, z. B. November / Dezember? Hintergrund wäre, dass hier ggf. in einem laufenden Monat (also nicht zum 1.) wieder eine Berufstätigkeit aufgenommen werden soll, gleichzeitig soll der Elterngeldbezug in den Partnermonaten nicht gefährdet werden. Ist es ratsam eine gewünschte Änderung der Partnermonate schnellstmöglich der Elterngeldstelle (noch vor einem Bescheid dieser) mitzuteilen? Kann die Änderung notfalls auch rückwirkend geschehen? Danke im Voraus für Informationen diesbezüglich.