Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Baghira222

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Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben uns vor 3 Wochen getrennt, die Situation ist relativ schnell eskaliert, da er dauerhaft zu seiner Familie nach Italien zurückkehren wollte ohne mich und die Kinder. Da ich Angst hatte, dass er die Kinder später eventuell doch noch nachholen könnte und auch einfach komplett überfordert war mit der ganzen Situation und schlecht beraten wurde habe ich beim Amtsgericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt im Eilantrag und überraschenderweise auch erhalten.  Nun ist doch alles anders gekommen, mein Mann ist nicht nach Italien gegangen und hat es auch nicht mehr vor, wir haben uns wieder versöhnt und sind nun auf der Suche nach einer Eheberatung um unsere Ehe langfristig noch zu retten. Es gab nie eine räumliche Trennung und wir haben beide immer noch das gemeinsame Sorgerecht, aber ich habe nun das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Mit dieser Situation sind wir beide unglücklich, es macht in der jetzigen Situation auch keinen Sinn mehr und wir wollen das nun rückgängig machen. Wie macht man das am besten? Und geht das ohne Gericht wenn wir uns beide einig sind?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier ist mein gut gemeinter Ratschlag, die Füße still zu halten. Um so weniger Sie bei Gericht und Jugendamt in Erscheinung treten, um so weniger Probleme gibt es auch bei einer erneuten Trennung.  Liebe Grüße NB 


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