Lorelei22
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit einem laufenden Kredit nun leicht zur Verzweiflung. In meinem Hauptjob besteht keine Möglichkeit auf ein Still-BV. Man würde mir den gleichen Posten bieten wie während der Schwangerschaft und ich könnte zum stillen gehen. Allerdings gibt es außer mir keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind. Wäre ein Still-BV beim Nebenjob möglich, obwohl ich diesen erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnnen haben? Wir wussten es zu diesem Zeitpunkt noch nicht, ich war jedoch bereits schwanger.
Hallo, das kann ich nicht glauben. Sie müssten ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 175.000 € haben - als Beamtin möglich, aber würde ich überprüfen. Vom brutto gehen ja noch Sonderausgaben u außergewöhnliche Belastungen ab (kann man in § 2 EStG nachlesen, was noch). Sie können unabhängig davon im Hauptjob in EZ gehen und im Nebenjob in ein Still-BV. Problem ist, dass der AG Sie auch hier umsetzen kann und Sie ihm deshalb zur Verfügung stehen müssen. Entweder geht der KV in EZ oder Sie müssen das Kind fremdbetreuen lassen. Liebe Grüße NB
Dojii
Ein Still-BV bekommt man nur, wenn durch die Arbeit eine Gefahr für die Milch und damit das Baby ausgeht. Wenn du also bspw. mit Chemikalien oder Medikamenten arbeitest, die in die Milch übergehen könnten. Das muss dann natürlich der Krankenkasse nachgewiesen werden, genauso die regelmäßige Prüfung, dass du überhaupt noch stillst. Ein Still-BV bekommt man nicht, weil es zeitlich schwer oder unmöglich ist, das Kind selbst zu stillen. Dafür bekommst du die gesetzlichen Stillpausen, die dir dein Arbeitgeber bereitstellen muss.
Ally79
Zusätzlich benötigst du für ein Still BV eine nachweisbare Kinderbetreuung. Denn du musst ja in der Lage sein deine Arbeit zu leisten, evtl. auch Ersatzarbeit, die stillfreundlich ist. Du schreibst aber selbst, dass du keine hast. Kannst du nicht evtl. einen anderen Minijob ausüben, wenn dein Partner das Kind betreuen kann?
P.S: Sorry, ich habe jetzt nochmal im gesetz nachgelesen, weil ich davon ausgegangen ist, dass sich der Freibetrag bei 2 Berechtigten erhöht. Ist aber nicht so. Mein Fehler.
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