Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bürgergeld trotz Elterngeld

Frage: Bürgergeld trotz Elterngeld

NK88

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme, auch in Massnahmen vom Amt muss.Ich frage nur deshalb weil ich die ersten Monate in der Kita meine Kinder nur halbtags lassen wollte.Ab 07.Juli 2027 nehme ich dann meinen Job  als PK wieder auf. Lg NK


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der KV keinen Unterhalt zahlen kann und auch kein Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, geht das. Liebe Grüße NB


Ani123

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Was ist mit dem Kindsvater? Als Erstes ist er für sie und seine/ihre Kinder finanziell zuständig.  Reicht das nicht können sie Kindergeldzuschlag und Wohngeld beantragen. Sollte das immer noch nicht reichen kann geprüft werden ob mit Grundsicherung aufgestockt werden kann.  Sollten Sie getrennt vom Kindsvater sein: Zahlt er Unterhalt? Wenn ja haben Sie das vom Jugendamt ausrechnen lassen? Nicht, dass er zu wenig zahlt.  Wenn nein gehen sie zum Jugendamt und fordern die Berechnung des Unterhalts ein. Die übernehmen den Kontakt bzgl. der Berechnung mit dem Kindsvater. Wenn feststeht wieviel er zahlen muss muss er das machen. Macht er das nicht melden sie das dem Jugendamt und diese fordern es ein. (Auch rückwirkend.) So lange er nicht zahlt haben sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.  Vielleicht ist mit Unterhalt ihre finanzielle Situation auch schon besser und sie brauchen keine Unterstützung mehr.  Unterhalt geht vor staatlichen Hilfen.. Halbtagsbetreuung und zu Hause bleiben muss man sich leisten können. Da sie einen Arbeotsplatz haben ist die Agentur für Arbeit nicht für sie zuständig.  Das Jobcenter wird hinterfragen warum ihre Kinder nicht ganztags betreut werden. Es kann sogar fordern, dass ihre Kinder ab dem 1. Geburtstag ganztags betreut werden.  So wie es scheint haben sie Kitaplätze. Ab wann haben sie die und für wieviele Stunden?  Sollten sie keine Betreuung haben sollten sie die suchen. Ab dem 1. Geburtstag haben ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung. Sie können die Zuweisung der Betreuungsplätze fordern. Die Gemeinde/Stadt muss ihnen welche zuteilen. Es muss z. B. nicht ihre Wunschkita in der gleichen Straße sein, sondern darf die Tagesmutter 30 Minuten entfernt sein. Um den Platz zu bekommen den sie für ihre Kinder wünschen müssen sie die dafür anmelden.  Vielleicht können sie TZ in EZ z. B. 20 Wochenstunden arbeiten, z. B. von 8:30-12:30 Uhr, und ihre Kinder sind von 8-13 Uhr betreut? Und ab dem 7.7.2027 endet Ihre EZ und ihr alter Vertrag lebt wieder auf und die Kinder werden ganztags betreut.  Mit dem Gehalt aus TZ in EZ sähe ihre finanzielle Situation besser aus.   Auf ihre Frage ob das Jobcenter sie zu Maßnahmen schicken darf: Ja, zu den Zeiten wie ihre Kinder betreut sind (und Maßnahme kann ihre Arbeit sein). Es darf eine Bescheinigung von der Betreuung verlangen über die Stunden der möglichen Betreuung je Kind. Sollten 8 Stunden möglich sein kann es sie dazu auffordern in der Zeit zu arbeiten. Ebenso wenn es weniger Stunden sind. In der Regel fordert das Jobcenter das ab 15 möglichen Wochenstunden Arbeit gearbeoret wird, weil dieses mit höchster Wahrscheinlichkeit mit der Betreuung möglich sein wird. Ablehnen können sie, Grundsicherung gibt es nicht. 


NK88

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Der Kindsvater ist unbekannt,deshalb wurde der Antrag auf Unterhaltsvorschuss abgelehnt.Die Wohngeldstelle hat meinen Antrag heute auch abgelehnt und mich danach gleich zum Arbeitsamt geschickt.Ich habe bei meinen Arbeitgeber 18 Monate Elternzeit beantragt, weil bei meiner Tochter ab dem 3.Trimester ein Herzfehler festgestellt wurde, der zum Glück jedoch nicht so schlimm ist wie Anfangs angenommen und ihr nun doch die Behandlungen bzw OP erspart bleiben.Da für mich eine Vertretung während der EZ eingestellt wurde, kann ich auch erst dann wieder anfangen.Der Kitaplatz ist ab Januar 2027, allerdings erstmal nur Halbtags und ab Juli wenn ich wieder arbeite erst Ganztags möglich.Die Kita gehört zum gleichen Träger wie mein Arbeitsplatz, nur deshalb wurden meine zwei noch aufgenommen.Bei den anderen Kitas wäre Betreuung erst im Juli 2027 möglich gewesen.Tagesmütter gibt es bei uns, in der Kleinstadt und Umgebung nicht.Hätte nicht gedacht das ich nach über 10 Jahren Arbeit nochmal Sozialleistung beantragen muss.Aber das ist der Nachteil in einer Kleinstadt zu wohnen.Wenig Kitas und Kitaplätze, keine Tagesmütter und wenn sie älter sind haben sie nichtmal die Möglichkeit in Kinder- oder Jugendclubs zu gehen, da es diese bei uns nicht gibt. Vielen Dank für ihre schnelle Antwort.


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