Guten Tag Frau Bader,  Ich bin leider während meines  Elterngeldbezuges erkrankt und habe daher Leistungen aus meiner privaten BU-Rente beantragt. Diese wurden nun nachträglich gezahlt. Die Auszahlung erfolgte nach dem Elterngeldbezug, bezieht sich aber auf einige Monate die noch in dem Zeitraum des Elterngeldbezuges lagen. Muss ich nun das Elterngeld zurück zahlen? Leider konnte ich das so noch nicht heraus finden. Greift da das Zuflussprinzip? Dass wäre es ja erst nach dem Bezugszeitraum.  Ich danke Ihnen sehr und freue mich auf eine Rückmeldung.