Tienchen021
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein Gehalt errechnet sich zu 100% aus Provisionen (angestellt, nicht selbstständig). Nun hat er für Juli "Gehalt" bzw die vorher verdienten Provisionen ausgezahlt bekommen, sowie Elterngeld Basis erhalten. Nach Rücksprache mit seiner Personalabteilung sei dies so korrekt, aber uns kommt es komisch vor. Ich würde daher gerne mal Ihre Expertise einholen. Muss er das Provisionsgeld zurück zahlen bzw sollte der AG die Zahlung auf den August verlagern? Muss er etwas der Elterngeldstelle melden? Vielen lieben Dank😊
Hallo, in den Richtlinien zum BEEG steht dazu folgendes: Für die zeitliche Zuordnung von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit gelten die lohnsteuer-rechtlichen Vorgaben für das Lohnsteuerabzugsverfahren. Mit dieser Regelung wird der Steuer-rechtsakzessorietät des Elterngeldes Ausdruck verliehen. Voraus- bzw. Nachzahlungen von laufen-dem Arbeitslohn sind damit jeweils in dem Monat zu berücksichtigen, für den (und nicht in dem) die jeweilige Zahlung erfolgt (LStR 39b.5 Abs. 4 Satz 1). Diese Regelung wurde wegen des Urteils des Bundessozialgerichts zur Zuordnung von laufendem Arbeitslohn zum Bemessungsentgelt nach dem strengen Zuflussprinzip (Urteil vom 27. Juni 2019 - B 10 EG 1/18 R) notwendig. Wichtig ist also, dass erkennbar ist, für welchen Monat die Zahlung erfolgt. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn auf der Juli Abrechnung eindeutig deklariert ist, dass die Provision aus der Arbeit aus Juni 2025 stammt und nur nachgezahlt wird, dann ist das kein Problem. Wird das Ganze aber als laufendes Gehalt für Juli 2025 ausgewiesen, so als hätte er es im Juli erst erarbeitet, dann könnte das schwieriger werden.
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