Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Unterhalt speziell zu den Kindergartengebühren. Muss mein Ex. der Vater meiner Tochter sich daran beteiligen? Wenn ja wie lautet das Aktenzeichen zum Präzidensfall ? Das Jugendamt sagt, nein er muss nicht. Zu meiner Situation, ich lebe seit 3 Jahren getrennt von den Vater meiner 5 Jährigen Tochter. Wir waren nicht verheiratet und ich hatte bei der Trennung noch, dass alleinige Sorgrrecht. Dieser verdient über 5000 € Netto im Monat, hat einen Dienstwagen (auch zur privaten Nutzung) und lebt in seiner Eigentumswohnung (noch nicht abbezahlt, Finanzierungsrate 850 €/Monat), zahlt seit 2 Jahren 532 Euro Untethalt im Monat (vorher war es sogar etwas mehr, er hat es dann aber reduziert und nannte es bereinigtes Einkommen). Ich habe ihn vor 1,5 Jahren gebeten sich an den Kindergartengebühren zu beteiligen (diese sind 300€ pro Monat ohne Essen). Dies verweigerte er, daraufhin bin ich letzte Jahr im Febuar zum Jugendamt und hab die Bestandschaft beantragt. Die 1. Sachbearbeiterin hat kaum Wasa innerhalb von 8 Monaten in meinen Fall gemacht und ist gegangen, ihre Nachfolgerin hat meinen Ex im März (13 Monate später) angeschrieben, dass noch Unterlagen von Ihm fehlen. Im April hab ich nach den aktuellen Stand gefragt und die Sachbearbeiterin sagte mir es fehlen noch Unterlagen und ich bekomme nichts extra wegen den Kindergartengebühren, da nur ich den Kindergartenvertrag unterschrieben habe (hatte das alleine Sorgerecht zu dem Zeitpunkt aber er war mit beim Erstgespräch). Und mehr allgemeinen Unterhalt vermutlich auch nicht, da ich schon viel bekomme und mein Ex ein paar Kredite, nach unserer Trennung aufgenommen hat, um seinen Lebensstil weiter zu finanzieren wie seine 7-10 Fahrzeuge (darunter 6 Oldtimer).  Sie sagte mir, dass ein Mann mit einem so hohen Einkommen (über 100.000 €/a auch einen höheren Lebensstandard haben kann und das ggf. von seinem realen Netto abgezogen werden und dadurch sein fiktives Netto reduziert (was zur Berechnung des Unterhalts rangezogen wird).  Zu meiner Situation, ich verdiene 50.000 €/a) und bin seit September 2025 verheiratet (jedoch Leben wir noch nicht zusammen).  Danke für Ihre Hilfe, bei meiner Frage.