S.bittner
Guten Tag, ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er der Vater ist. Der Vater möchte auch kein kontakt zum Kind und wir stehen auch nicht in Kontakt. Ich lebe mit meinem Partner zusammen und dieser ist schon seit der Geburt in ihrem Leben. gibt es da eine Möglichkeit oder muss ich den Vater abgeben? Und wenn ja, wird er dann zum umgangsrecht gezwungen?
Hallo, Unterhalt und Umgang sind zwei Paar Schuhe. Wenn Sie Unterhaltsvorschuss beantragen, muss der Vater angegeben werden. Das Amt wendet sich dann an ihn wegen Rückforderung. Wenn ich es richtig verstehe, ist die Vaterschaft nicht anerkannt. Das finde ich nicht richtig, das Kind hat das Recht auf seinen Vater. Im Übrigen kann auch das Jobcenter Auskunft verlangen, denn auch von dortiger Seite können Rückforderungsansprüche bestehen. Um es kurz zu fassen: nur wenn Sie selber für Ihren und den Kindesunterhalt sorgen haben Sie das Recht, den Vater zu verschweigen. Viele Grüße NB
KielSprotte
Umgang muss er nicht haben, aber Unterhalt zahlen. Wenn du darauf verzichten willst, ist das deine Entscheidung. Nur musst du dann auch auf Sozialleistungen verzichten.
Sternenschnuppe
Verzichte auf Sozialleistungen, dann musst Du ihn auch nicht angeben. Keiner wird zum Umgang gezwungen, der Unterhalt hat damit auch nichts zu tun.
Ani123
Umgang und Unterhalt sind zwei verschiedene Sachen. Der Unterhalt ist für ihr Kind. Wenn sie ihn nicht brauchen sparen sie den an. Da sie Sozialleistungen haben möchten sind sie auf den Unterhalt angewiesen. Der Unterhalt hat Vorrang zur Sozialleistung. Den Kindsvater zu kennen aber nicht anzugeben ist Betrug. Wenn das rauskommt kann es Konsequenzen für sie haben. Mit Angabe des Kindsvaters wird dieser angeschrieben und aufgefordert sein Einkommen zu nennen. Er kann die Vaterschaft anzweifeln und einen Vaterschaftstest fordern, welcher Vorrang zur Angabe seines Einkommens hat. Wenn der Vaterschaftstest positiv ist muss er sein Einkommen angeben. An dem wird berechnet wieviel Unterhalt er zahlen muss. Bis dahin kann noch viel Zeit vergehen (außer er erkennt due Vaterschaft sofort an und gibt die Daten an). In der Zeit können Sie Unterhaltsvorschuss bekommen. Sollte beim Test herauskommen, dass er nicht der Vater ist wird gefordert werden, dass sie alle in Frage kommenden Männer angeben, damit per Vaterschaftstest geklärt wird wer der biologische Vater ist. Absichtlich falsche Angaben zu geben ist Betrug. Zum Umgang kommt es erst wenn der Kindsvater den fordert. Beide Elternteile können sich vom Jugendamt Unterstützung dazu holen den Umgang festzulegen. Der Kindsvater kann auf den Umgang verzichten. Unterhalt muss er trotzdem zahlen. Wenn Sie Bedenken haben beim Umgang können Sie das dem Jugendamt mitteilen. Es kann auch begleiteter Umgang erfolgen. Die Begleitperson sollten nicht sie sein. Übergeben sie die Aufgabe an eine Person vom Jugendamt. Die haben Erfahrung darin und das auch beim Kleinkind.
zweizwerge
Alles in Ordnung (jedenfalls für uns), sofern Du keine Sozialleistungen willst. Vielleicht kümmert sich Dein Partner ja auch finanziell um Euch? Ob es für das Kind dann später ok ist - keine Ahnung.
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