Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie auf Brief von Beistandschaft reagieren / Umgangsrecht / Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie auf Brief von Beistandschaft reagieren / Umgangsrecht / Unterhalt

Charlie M.

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich versuche den Fall, kurz zu schildern: Nicht verheiratet ,Trennung nach 19 Jahren, 2x gemeinsame Kinder (1 Jahr) +(7 Jahre). ( Kind 1:gemeinsames Sorgerecht, Kind 2:einseitig formuliertes Sorgerecht von meiner Seite ) Keine Elternerklärung / Trennungsvereinbarung oder Umgangsregelung vorhanden, da Ex Partnerin jede Kommunikation blockiert und Kindes Umgang ,wenn überhaupt,einseitig formuliert. Ich wünsche mir eine Wechselmodellösung (50:50 Betreuung )für die große Tochter, was auch dem Betreuungsmodell der letzten 7 Jahre entsprechen würde und über kurz oder lang selbiges auch für den Kleinen. Ich zahle seit der Geburt des 2. Kindes bereits unaufgefordert 500,00 € Unterhalt, ferner erhält meine Ex Partnerin das Kindergeld für beide Kinder. Jetzt hat sich meine Ex Partnerin an die Beistandschaft gewandt, mit der Bitte sie bei Geltendmachung der Unterhaltsansprüche der beiden Kinder und Überprüfung von Betreuungsunterhaltsanspruch zu unterstützen.Da für das zweite Kind z.zt.das alleinige Sorgerecht bei der Mutter liegt, für das 1.Kind allerdings gemeinsames Sorgerecht besteht, werden die Fälle getrennt bei der Beistandsschaft gehandelt.Beide Abteilungen haben mich jetzt angeschrieben und um Auskunft über meine Einkünfte und Vermögen gebeten. Ich habe bisher aus Rücksicht auf die Mutter, die Geburt und das Heranwachsen des Babys mich nicht anwaltlich vertreten lassen oder das Familiengericht informiert. Ich habe allerdings das Jugendamt über den „Fall“ in Kenntnis gesetzt, dass der Umgang und eine Umgangsregelung verweigert wird und bei der Beistandschaft einseitig das gemeinsame Sorgerecht für das 2. Kind beantragt. Diese haben eine Mediation empfohlen, die wir beide gerade angetreten sind, meine Ex aber direkt den 3. und 4. Termin abgesagt hat und auch nicht besonders kommunikativ schien. Nun zu meinen Fragen: Wie muss ich mich der Beistandschaft ggü. jetzt verhalten ? Kann man beide Fälle bündeln oder muss das für jedes Kind einzeln ausgefochten werden. Zu welchen Auskünften bin ich verpflichtet oder kann ich sogar Einspruch erheben, da der Kindesumgang verweigert wird und die Ex Partnerin sich jedem Vorschlag widersetzt, ohne selber einen Lösungsansatz zu formulieren. Empfehlen Sie hier anwaltliche Hilfe und Unterstützung ? Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere oder sagen wir mal, unvollständige Angaben über mein Einkommen mache? Wird das Amt von selber aktiv tätig oder muss meine Ex Partnerin die nächsten Schritte einleiten ? Zählt ALG 1 / Elterngeld / Mutterschutzunterstützung als Einkommen ? Generelle Frage: Was muss zuerst geregelt bzw. hat Vorrang :Umgang oder Unterhalt ? Da die Umgangsregelung hier ja maßgeblich für die Berechnung der Unterhaltshöhe verantwortlich ist. Die Beistandschaft vertritt meiner Meinung nach doch die Kinder, regelt aber nicht den Umgang. Gibt es einen Weg das ganze verbindlich ohne Familiengericht / Jugendamt zu regeln, z.B. Notariell, Rechtsanwalts, Fristen setzen…. Bin gespannt auf Ihre Antworten. Viele Grüße Charlie


Mitglied inaktiv

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m.e. bist du auskunftspflichtig, dann wird der unterhalt berechnet. das hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. in der Zwischenzeit solltest du dir einen Anwalt suchen und das wechselmodell einklagen. wenn das beschlossen ist und sei es nur vorübergehend, stellt die Beistandschaft die Beistandschaft ein, bzw muss ggf der unterhalt neu berechnet werden. das kann dann gleich dein Anwalt übernehmen. *Gibt es einen Weg das ganze verbindlich ohne Familiengericht / Jugendamt zu regeln, z.B. Notariell, Rechtsanwalts, Fristen setzen….* deine expartnerin scheint nicht einverstanden zu sein, dann wirst du den anderen weg gehen müssen...


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