Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen

Frage: Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen

SonnenmamaNest61

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen Monat mehr die Bezüge aus Vollzeitarbeit einfließen würden. Nun meine Frage: Ist es grundsätzlich möglich, dass ich als Beamtin die Mutterschutzzeiten auf meinen Wunsch ausklammere?  Außerdem habe ich für mein erstes Kind ein Jahr Basiselterngeld erhalten und kann somit nur 12 Monate für den Bemessungszeitraum ausklammern. Geht es im Nachhinein noch, den Bemessungszeitraum auf 14 Monate zu erhöhen? Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Guten Morgen, es wird üblicherweise nicht gemacht, da die Bezüge im Mutterschutz weiter gezahlt werden. So steht es auch in den Richtlinien. Ich habe jedoch weder im BEEG noch in den Richtlinien gefunden, dass es nicht zulässig ist. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Liebe Grüße NB


Dojii

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Nein, für Beamte ist es nicht gesetzlich vorgesehen, dass du deinen Mutterschutz ausklammern kannst, auch nicht auf ausdrücklichen Wunsch.  Zur zweiten Frage, nein. Einmal ausgezahltes Basiselterngeld kann nicht mehr umgewandelt werden. 


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