PerlenKruemel37
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutzes (16.10.) wieder zurück im Heim gemeldet, wodurch ich das Mutterschaftsgeld vom Heim bekomme und die Elternzeit um 3 Jahre verlängern kann. Dadurch muss mir mein 2. Arbeitgeber (Kindergarten) kein Mutterschaftsgeld zahlen, oder? Endet somit mein Anspruch auf Urlaub und Gehalt vom Kindergarten zum 15.10.? Ich hatte einen befristeten Jahresvertrag, der mit meiner Zustimmung ein 2. Mal befristet wurde und im August 2027 ausläuft. Er wird also in meiner Elternzeit auslaufen. Um meine Arbeitskollegin noch eine Zeit zu unterstützen, verkündete ich die Schwangerschaft erst Mitte Mai. Ich war eine Woche durch die Betriebsärtzin freigestellt (ich habe keinen Nachweis darüber erhalten), da meine Werte erst untersucht werden mussten. Das Ergebnis war, dass ich mit einigen Einschränkungen vorerst weiterarbeiten darf. Meine Leitung war durch die erteilten Einschränkungen und gewisse (nicht offiziell gemeldete) Krankheiten verunsichert und hat mir über Wochen hinweg immer wieder aufs Neue angewiesen, nicht auf die Arbeit zu kommen. Keiner wusste wie lange. Ich selbst war bereit zu arbeiten und hab diverse Vorschläge gebracht. Vor einer Woche bekam ich nun doch ein Beschäftigungsverbot erteilt. Nun verlangen Leitung und Träger von mir, dass ich im Nachhinein meine Urlaubstage bis Ende des Mutterschutzes (Januar 2027) für die Zeit nehme, in der ich vom AG freigestellt wurde (ca Mitte Mai bis Mitte Juli). Sie möchten mir diese nicht ausbezahlen, wenn mein Vertrag ausläuft. Damals wusste ich nichts davon. Ich habe bereits versucht dem zu widersprechen, ohne Erfolg. Jetzt soll ich eine schriftliche Stellungnahme schreiben. Was kann ich tun? Ist das rechtens?
Hallo, 1. Jeder AG muss für sein Beschäftigungsverhältnis MG anteilig zahlen. Beim Mutterschaftsgeld im Minijob neben einem Hauptjob wird das Geld aus beiden Beschäftigungsverhältnissen angerechnet. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt das Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag, aufgeteilt nach dem Verdienst aus Haupt- und Nebenjob. Übersteigt der Verdienst 13 Euro kalendertäglich (390 Euro im Monat), zahlen die Arbeitgeber einen anteiligen Zuschuss. 2. Ich weiß nicht, ob der 2. Arbeitsvertrag auf die EZ des 1. Kindes befristet ist. Wenn ja, endet er. Wenn nein entstehen weiter Ansprüche. 3. Urlaubstage bleiben während eines BVs bestehen (auch schon während des der Chefin). Wenden sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt bzw an einen Fachanwalt vor Ort. Liebe Grüße NB
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