PerlenKruemel37
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutzes (16.10.) wieder zurück im Heim gemeldet, wodurch ich das Mutterschaftsgeld vom Heim bekomme und die Elternzeit um 3 Jahre verlängern kann. Dadurch muss mir mein 2. Arbeitgeber (Kindergarten) kein Mutterschaftsgeld zahlen, oder? Endet somit mein Anspruch auf Urlaub und Gehalt vom Kindergarten zum 15.10.? Ich hatte einen befristeten Jahresvertrag, der mit meiner Zustimmung ein 2. Mal befristet wurde und im August 2027 ausläuft. Er wird also in meiner Elternzeit auslaufen. Um meine Arbeitskollegin noch eine Zeit zu unterstützen, verkündete ich die Schwangerschaft erst Mitte Mai. Ich war eine Woche durch die Betriebsärtzin freigestellt (ich habe keinen Nachweis darüber erhalten), da meine Werte erst untersucht werden mussten. Das Ergebnis war, dass ich mit einigen Einschränkungen vorerst weiterarbeiten darf. Meine Leitung war durch die erteilten Einschränkungen und gewisse (nicht offiziell gemeldete) Krankheiten verunsichert und hat mir über Wochen hinweg immer wieder aufs Neue angewiesen, nicht auf die Arbeit zu kommen. Keiner wusste wie lange. Ich selbst war bereit zu arbeiten und hab diverse Vorschläge gebracht. Vor einer Woche bekam ich nun doch ein Beschäftigungsverbot erteilt. Nun verlangen Leitung und Träger von mir, dass ich im Nachhinein meine Urlaubstage bis Ende des Mutterschutzes (Januar 2027) für die Zeit nehme, in der ich vom AG freigestellt wurde (ca Mitte Mai bis Mitte Juli). Sie möchten mir diese nicht ausbezahlen, wenn mein Vertrag ausläuft. Damals wusste ich nichts davon. Ich habe bereits versucht dem zu widersprechen, ohne Erfolg. Jetzt soll ich eine schriftliche Stellungnahme schreiben. Was kann ich tun? Ist das rechtens?
Hallo, 1. Jeder AG muss für sein Beschäftigungsverhältnis MG anteilig zahlen. Beim Mutterschaftsgeld im Minijob neben einem Hauptjob wird das Geld aus beiden Beschäftigungsverhältnissen angerechnet. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt das Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag, aufgeteilt nach dem Verdienst aus Haupt- und Nebenjob. Übersteigt der Verdienst 13 Euro kalendertäglich (390 Euro im Monat), zahlen die Arbeitgeber einen anteiligen Zuschuss. 2. Ich weiß nicht, ob der 2. Arbeitsvertrag auf die EZ des 1. Kindes befristet ist. Wenn ja, endet er. Wenn nein entstehen weiter Ansprüche. 3. Urlaubstage bleiben während eines BVs bestehen (auch schon während des der Chefin). Wenden sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt bzw an einen Fachanwalt vor Ort. Liebe Grüße NB
PerlenKruemel37
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Zu 2.: Der Arbeitsvertrag beim Hauptarbeitgeber ist unbefristet. Da ich vor Ende des Ablaufes der EZ des 1. kindes wieder entbinden werde, kann ich die Elternzeit um weitere 3 Jahre verlängern, oder? Bei dem Nebenjob ist der Vertrag bis August 2027 befristet. Das fällt also in die Elternzeit meines 2. Kindes. Läuft er dann automatisch aus? Und habe ich dann Anspruch auf Auszahlung der übrigen Urlaubstage? Zu 3.: zählt es auch schon als BV, wenn der Arbeitgeber mich mündlich von der Arbeit freistellt? Dadurch wäre es ja nicht rechtens, wenn ich für diese Zeit Urlaubstage nehmen soll, richtig? Und darf man überhaupt Urlaubstage bis ins neue Jahr und im Mutterschutz im Vorraus nehmen nehmen?
Ani123
Sie verlängern keine EZ sondern nehmen diese neu für das 2. Kind. Die übrige EZ vom 1. Kind können sie noch bis zum 8. Geburtstag des 1. Kindes nehmen. Z. B. können sie auch 2 Jahre EZ für das 2. Kind nehmen, danach die übrige EZ vom 1. Kind und im Abschluss daran nochmal 1 Jahr EZ vom 2. Kind. Wichtig ist die fristgerechte Meldung. (7 Wochen bei unter 3 Jahre, 13 Wochen bei über Jahre.) Ihr Hauptarbeitgeber kann die EZ nicht ablehnen. Mit dem 8. Geburtstag verfällt die nicht genommene EZ vom 1. Kind. Ihr Vertrag beim Nebenjob läuft Ende August 2027 aus. Wenn bis dahin noch Urlaub offen ist muss ihr Arbeitgeber ihnen den auszahlen. Fraglich bleibt ob es ein Nebenjob auf Minijobbasis oder TZ-Basis? Das ist relevant für den Vertrag des Nebenjobs. Wenn es ein TZ-Vertrag ist, ist diese an die EZ gekoppelt? Wenn ja endet der Vertrag mit dem Ende der EZ beim Hauptarbeitgeber. Das mündliche BV werden sie nachweisen müssen. Wenn sie das können und/oder ihre Chefin das zugibt haben sie Anspruch auf das Gehalt. Wenn sie das BV hatten (was auch tageweise greift) müssen sie kein Urlaub dafür nehmen. Gibt es Zeugen für das mündliche BV von der Chefin? Das kann relevant werden wenn sie das Geld rechtlich einfordern. Ärgerlich ist das, weil alles was nicht bis zum Monat vor Beginn des Mutterschutzes gezahlt wurde nicht mit in die Berechnung des neuen EG einfließen. Dokumentieren sie wann (Tag, Uhrzeit) ihre Chefin was (detailliert wenn möglich) zu ihnen wg. des mündlichen BV gesagt hat. War jemand dabei? (Namentlich erwähnen.) Haben sie danach mit jemandem gesprochen? (Mit wem, wann?) Die Dokumentation sollten sie für jedes Mal machen, wo sie das mündliche BV ausgesprochen hat. Während des BV sammeln sie weiter Urlaub welcher ihnen am Ende des Vertrages ausgezahlt werden muss. Sie können kein Urlaub während des BV nehmen. Außer, sie planen abwesend zu sein und können nicht bei Aufhebung des BV sofort arbeiten können. In dem Fall nehmen sie Urlaub für die Zeit der Abwesenheit. Sobald sie wieder anwesend sind nicht mehr. Urlaub von Mutterschutz vorher nehmen ist möglich. In ihrem Fall allerdings wg. des BV nicht. Bzgl. des Betriebsarztes: Fordern sie eine schriftliche Bestätigung ein, dass sie während der Zeit bis die Ergebnisse da waren nicht arbeiten durften. Somit wäre die eine Woche bzgl. Gehalt geklärt.
PerlenKruemel37
Vielen Dank für die Antwort. Bei dem Nebenjob handelt es sich um einen Vertrag auf Teilzeit-Basis, der bis zum 31.7.27 befristet ist. Ich werde ab dem 16.10.26 in Mutterschutz gehen und danach Elternzeit beantragen. Heißt das, dass der Vertrag NICHT Ende Juli endet, sondern bis zum Ende meiner Elternzeit? Und könnte ich danach meine Urlaubstage als Beschäftigte nehmen, indem ich offiziell wieder arbeite? Oder müssen sie mir ausbezahlt werden, weil das Arbeitsverhältnis endet? Nachweisen könnte ich das BV mit den Dienstplänen. Da bin ich ab Mitte Mai nicht mehr eingetragen. Reicht das? Und ja, das BV würde mir von 2 Personen übermitteln, ich war also nicht allein mit einer Chefin.
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